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   VK Südbayern, 25.07.2002 - 26-06/02   

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VK Südbayern, 25.07.2002 - 26-06/02 (https://dejure.org/2002,34446)
VK Südbayern, Entscheidung vom 25.07.2002 - 26-06/02 (https://dejure.org/2002,34446)
VK Südbayern, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 26-06/02 (https://dejure.org/2002,34446)
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  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 25.07.2002 - 26-06/02
    Aus dieser Formulierung wird gefolgert, dass die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen (BayObLGZ 1999, 389/393; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 21 Rn. 7; Beck'scher VOB/Kommentar/Prieß A § 21 Rn. 21; Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl. A § 21 Rn. 6 a f.).

    Bisher wurde daraus, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, dass der Ausschluss eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95).

    Das sei etwa dann der Fall, wenn das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts habe (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; Ingenstau/Korbion aaO § 25 Rn. 12 f.).

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 25.07.2002 - 26-06/02
    Allein der Fristablauf genügt zur Beendigung nicht (Heiermann/Riedl/Rusam A § 26 Rn. 2) (BayObLG, Verg 1/99).

    Es genügt, wenn durch Vereinbarung mit den Bietern, die weiterhin an dem Auftrag interessiert sind und je nach Verfahrensstand für einen Zuschlag in Betracht kommen, eine neue Zuschlags- und Bindefrist in Lauf gesetzt und der Zuschlag innerhalb dieser Frist erteilt wird (BayObLG, Verg 1/99).

  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus VK Südbayern, 25.07.2002 - 26-06/02
    Bisher wurde daraus, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, dass der Ausschluss eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95).
  • BayObLG, 19.03.2002 - Verg 2/02

    Unvollständige Angaben im Angebot - Ausschluss des Unternehmens von Wertung

    Auszug aus VK Südbayern, 25.07.2002 - 26-06/02
    Da dem Bewerber somit nur unter Schädigung des Wettbewerbs die Möglichkeit eingeräumt werden könnte, sein Angebot durch Nachholung der fehlenden Erklärungen zu vervollständigen, ist in diesen Fällen das Angebot auszuschließen (BayObLG Verg 2/02).
  • BayObLG, 21.08.2002 - Verg 21/02

    Unzulässige Angebotsänderung bei unter Vorbehalt abgegebener Zustimmung des

    Auszug aus VK Südbayern, 25.07.2002 - 26-06/02
    Beschluss 26-06/02 Beschluss Verg 21/02.
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