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VerfGH Bayern, 20.03.1986 - 26-VI-85 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94
Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist - …
Im Falle einer Fristversäumnis ist allgemein anerkannt, daß Rechtsirrtum und Unkenntnis des Gesetzes das Verschulden grundsätzlich nicht ausschließen und daher keinen Wiedereinsetzungsgrund bilden; nur bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall kommt eine abweichende Berurteilung in Betracht (Urteil vom 22. Februar 1966 - BVerwG 3 C 249.64 - DVBl 1966, 692; BGHZ 42, 223 [229]; BayVerfGH BayVBl 1987, 314). - BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 1.94
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Erklärungsfrist - Verschuldetes …
Im Falle einer Fristversäumnis ist allgemein anerkannt, daß Rechtsirrtum und Unkenntnis des Gesetzes das Verschulden grundsätzlich nicht ausschließen und daher keinen Wiedereinsetzungsgrund bilden; nur bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall kommt eine abweichende Beurteilung in Betracht (Urteil vom 22. Februar 1966 - BVerwG 3 C 249.64 - DVBl 1966, 692; BGHZ 42, 223 [229]; BayVerfGH BayVBl 1987, 314). - StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
Der Staatsgerichtshof muß auch solche Grundrechtsklagen als unzulässig abweisen, mit denen die Verletzung von hessischen Grundrechten gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht wird (StGH, Beschluß vom 31.8.1983 - P.St. 987 - aA bezüglich der Geltendmachung von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte der Bayerischen Verfassung, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren unterlaufen sein sollen BayVfGH, Entscheidung vom 20.3.1986 - Vf.26-VI-85, VerfGHE BY 39, 42 unter Hinweis auf BayVfGH, Entscheidung vom 2.8.1974, Vf.51-VI-73, VerfGHE BY 27, 109 ).