Rechtsprechung
AG München, 06.10.2015 - 261 C 15987/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Mobilfunkanbieters auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Freischaltung eines Mobilfunkanschlusses bis zur Kündigung bei fehlender Kompatibilität des Anschlusses für ein in den USA erworbenes Smartphone des Anschlussinhabers
- kanzlei.biz
Mobilfunkbetreiber muss technische Konfigurationen nicht für ausländische Handys anpassen
- rewis.io
Mobilfunkrechnung muss auch wenn Handy nicht kompatibel ist bezahlt werden
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Achtung bei Handys aus dem Ausland
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Im Ausland gekauftes Handy muss nicht in Deutschland funktionieren
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Importiertes iPhone funktioniert nicht im deutschen Mobilfunknetz
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Deutsche Mobilfunkbetreiber müssen technische Konfigurationen nicht auf im Ausland erworbene Handys anpassen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Achtung bei Handys aus dem Ausland
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Deutsches Mobilfunknetz muss nicht für ausländische Handy konfiguriert sein
- mueller.legal (Pressemitteilung)
Achtung bei Handys aus dem Ausland
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Importiertes iPhone nicht Deutschland-kompatibel!
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mobilfunkbetreiber hat keine Anpassungspflicht bei ausländischem Handy des Kunden
- haerlein.de (Kurzinformation)
Im Ausland erworbenes Handy muss im deutschen Mobilfunknetz nicht funktionieren
- anwalt.de (Kurzinformation)
Handy-Importe: Nicht jedes Mobiltelefon funktioniert auch in Deutschland
Papierfundstellen
- MMR 2016, 712