Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.1985 - 261/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Scaletta / UNFMNB
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - LEISTUNGSEMPFÄNGER - WOHNORTWECHSEL - MITTEILUNG - FORM - UNTERLASSUNG DER MITTEILUNG ODER VERSPÄTETE MITTEILUNG - VERLUST DES ANSPRUCHS AUF LEISTUNGEN - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Scaletta / UNFMNB
- Wolters Kluwer
Die soziale Absicherung der Wanderarbeitnehmer; Verpflichtung des Empfängers sozialer Leistungen zur Mitteilung des Wechsels des Wohnortes; Wechsel des Wohnortes eines Empfängers von Leistungen bei Invalidität; Voraussetzungen der Gewährung von Leistungen bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - LEISTUNGSEMPFÄNGER - WOHNORTWECHSEL - MITTEILUNG - FORM - UNTERLASSUNG DER MITTEILUNG ODER VERSPÄTETE MITTEILUNG - VERLUST DES ANSPRUCHS AUF LEISTUNGEN - UNZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit - Wohnortwechsel eines Empfängers von Leistungen bei Invalidität.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
- EuGH, 11.07.1985 - 261/84
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 22/86
Giuseppe Rindone gegen Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen.
Wenn sich dagegen bei der aufgrund der verspäteten Mitteilung des Betroffenen an den Träger des Wohnortes durchgeführten ärztlichen Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit vom ersten tatsächlichen Krankheitstag an ergibt, hat der Betroffene Anspruch 6 - Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 261/84, Scaletta, Slg. 1985, 2711, Randnrn.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Calogero Scaletta gegen Union nationale des fédérations mutualistes neutres de Belgique.
Soziale Sicherheit - Wohnortwechsel eines Empfängers von Leistungen bei Invalidität
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
- EuGH, 11.07.1985 - 261/84
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 10.06.1982 - 92/81
Camera
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
Diese Auslegung des Artikels 59 der Verordnung Nr. 574/72 stehe auch im Einklang mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 und Artikel 51 EWG- Vertrag (Urteil vom 10. Juni 1982, Rechtssache 92/81, Camera, Slg. 1982, 2213). - EuGH, 12.11.1974 - 35/74
Mutualités chrétiennes / Rzepa
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
Weiter habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. November 1974 in der Rechtssache 35/74 (Rzepa, Slg. 1974, 1241) entschieden, da die Gemeinschaftsverordnungen über die soziale Sicherheit auf einer bloßen Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit beruhten und deren Verjährungsvorschriften fortgelten ließen, sei es jedenfalls nicht unabdingbar notwendig gewesen, in die genannten Verordnungen Regeln über Verjährung aufzunehmen. - EuGH, 25.06.1975 - 17/75
Anselmetti / Caisse de compensation des allocations familiales
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
Der Kläger nimmt bei seinem Vorbringen, daß die Sachleistungen des belgischen Systems der Versicherung gegen Krankheit und Invalidität von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 erfaßt würden, wenn sie als Leistungen bei Invalidität erbracht würden, in erster Linie auf das Urteil vom 25. Juni 1975 in der Rechtssache 17/75 (Anselmetti, Slg. 1975, 781) Bezug.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".