Rechtsprechung
| AG München, 20.10.2010 - 262 C 11943/09 |
Kurzfassungen/Presse (9)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung - springt die Versicherung ein?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Reiserücktrittskostenversicherung bei unvorhersehbarer Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Romreise storniert - Auch die Verschlimmerung eines bekannten Leidens kann unerwartet sein
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zum Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung bei unvorhersehbarer Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Versicherungsschutz bei einer Reiserücktrittskostenversicherung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Reiserücktritt bei Krankheit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Reiserücktritt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfall
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung besteht dennoch Versicherungsschutz - Für Versicherungsschutz muss Erkrankung nach Reisebuchung nicht völlig neu entstehen
Wird zitiert von ...
- AG Frankenberg/Eder, 05.09.2024 - 6 C 79/24
Kein Anspruch auf Zahlung der Stornokosten aus einem Vertrag über eine …
Grundsätzlich kann eine unerwartet schwere Erkrankung im Sinne des AVBR auch vorliegen, wenn die Erkrankung bereits bekannt ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 22.01.2010, 10 U 613/09 und AG München, Urteil vom 20.10.2010, 262 C 11943/09).
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