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Rechtsprechung
   AG Köln, 28.01.2009 - 269 C 293/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19866
AG Köln, 28.01.2009 - 269 C 293/08 (https://dejure.org/2009,19866)
AG Köln, Entscheidung vom 28.01.2009 - 269 C 293/08 (https://dejure.org/2009,19866)
AG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 269 C 293/08 (https://dejure.org/2009,19866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der Kfz-Haftpflichtversicherung höher gestuft - Versicherer darf einen Unfallschaden regulieren, wenn er den Sachverhalt ausreichend geprüft hat

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1980 - IVa ZR 25/80

    Zum Umfang der Rechtsfolgenbelehrung nach VVG § 12 Abs 3 S 2, AKB § 8 Nr 1 S 2 …

    Auszug aus AG Köln, 28.01.2009 - 269 C 293/08
    Unter diesen Umständen hätte die Beklagte bei der Entscheidung, den Schaden zu regulieren, ihre Pflichten gegenüber dem Kläger nur dann verletzt, wenn sie offensichtlich unbegründete Ansprüche, die leicht nachweisbar unbegründet sind, und ohne weiteres abzuwehren wären, reguliert oder den Geschädigten ohne Prüfung der Sachlage "auf gut Glück" befriedigt (BGH VersR 1981, 180; AG Essen NJW-Spezial 2007, 259, zitiert nach juris).
  • LG Essen, 02.12.2015 - 13 S 79/15

    Regulierungsermessen des Versicherers und Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Versicherers trägt der Versicherungsnehmer (vgl. zum Vorstehenden: OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2005 - 20 W 28/05; LG Köln…, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09 (Rn. 4, zitiert nach juris); LG Düsseldorf…, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09 (Rn. 6f., zitiert nach juris); LG Hagen, Beschluss vom 11.06.2013 - 7 S 15/13; AG Köln, Urteil vom 28.01.2009 - 269 C 293/08 (Rn. 12, zitiert nach juris); AG Düsseldorf…, Urteil vom 17.10.2011 - 47 C 6137/11 (Rn. 6, zitiert nach juris);… Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., AKB 2008 A.1.1 Rn. 23;… Bruck/Möller/Koch, VVG, 9. Aufl. 2013, § 100 VVG Rn. 91).
  • AG Nürnberg, 27.04.2022 - 35 C 5704/21

    Regulierungsvollmacht des Kfz-Haftpflichtversicherers

    Einwendungen hat sie zwar zur Kenntnis zu nehmen, aber sodann im Rahmen ihres Ermessensspielraums selbständig über die Befriedigung der an sie gerichteten Ansprüche zu befinden (siehe AG Köln, Urteil vom 28.01.2009 - 269 C 293/08, SP 06/09, 252).
  • AG München, 04.09.2012 - 333 C 427/12
    Auf Grund dieses Direktanspruchs darf der Versicherer selbst entscheiden, ob er in eine Regulierung eintritt oder ob er sich verklagen lassen will (AG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.201 1,r + s 2012, 167; AG Köln, NJW-RR 2010, 98: vgl. auch AG Essen, NJW-Spezial 2007, 259); dabei ist er nicht gehalten, eine Regulierung deshalb zu verweigern, weil sein Versicherungsnehmer eine Schadensersatzpflicht von vornherein ablehnt (AG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2011, a.a.0.).
  • AG Bremen, 13.01.2015 - 18 C 511/13

    Verkehrsunfall - Anspruch auf Rückstufung Schadensfreiheitsklasse oder …

    Unter diesen Umständen hätte die Beklagte bei der Entscheidung, den Schaden zu regulieren, ihre Pflichten gegenüber dem Kläger nur dann verletzt, wenn sie offensichtlich unbegründete Ansprüche, die leicht nachweisbar unbegründet sind, und ohne weiteres abzuwehren wären, reguliert oder den Geschädigten ohne Prüfung der Sachlage "auf gut Glück" befriedigt (BGH VersR 1981, 180; AG Essen NJW-Spezial 2007, 259, AG Köln, Urteil vom 28.01.09, Az 269 C 293/08).
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