Rechtsprechung
LG Potsdam, 06.11.2003 - 27 Ns 143/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Ein Privatparkplatz mit 7 Stellplätzen gehört zum öffentlichen Verkehrsraum im strafrechtlichen Sinne, wenn über diesen der Fußgängerzuweg zu Wohnblocks verläuft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- channelpartner.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Private Parkplatzbetreiber wehren sich - Schlechte Karten für Dauerparker bei Aldi & Co.
Wird zitiert von ...
- AG Pinneberg, 11.05.2017 - 68 C 152/16
Haftungsverteilung bei unvorsichtigem Türöffnen auf Parkplatz
Die Straßenverkehrsordnung ist grundsätzlich auf öffentlich zugängliche Parkplätze anwendbar (vgl. Landgericht Potsdam, Az.: 27 Ns 143/03, beck-online).