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LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- aufrecht.de
Anwalt durch Veröffentlichung eines presserechtlichen Informationsschreibens in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- buskeismus.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06
- KG, 12.01.2007 - 9 U 102/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
Auszug aus LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1954, 1404 1405) ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts, und zwar auch dann, wenn der Festigungsform Urheberschutzfähigkeil nicht zugebilligt werden kann. - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06
Die Wiederholungsgefahr ist aufgrüne der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt. - KG, 03.03.2006 - 9 U 117/05
Auszug aus LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06
Er verweist ergänzend auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 3. März 2006 (9 U 117/05).
- OLG München, 16.10.2007 - 29 W 2325/07
Zitate von Anwaltsschriftsätzen
Es liege auch eine Verletzung seines - des Antragstellers - allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor; zur Begründung beruft er sich auf die Ausführungen in einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. April 2006 - 27 O 162/06, wonach ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung eines anwaltlichen Abmahnschreibens, das dem Schutz des Persönlichkeitsrechts dessen Verfassers vorginge, nicht gegeben sei.