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   LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34442
LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06 (https://dejure.org/2006,34442)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.04.2006 - 27 O 162/06 (https://dejure.org/2006,34442)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. April 2006 - 27 O 162/06 (https://dejure.org/2006,34442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • aufrecht.de

    Anwalt durch Veröffentlichung eines presserechtlichen Informationsschreibens in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • buskeismus.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1954, 1404 1405) ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts, und zwar auch dann, wenn der Festigungsform Urheberschutzfähigkeil nicht zugebilligt werden kann.
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrüne der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt.
  • KG, 03.03.2006 - 9 U 117/05
    Auszug aus LG Berlin, 06.04.2006 - 27 O 162/06
    Er verweist ergänzend auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 3. März 2006 (9 U 117/05).
  • OLG München, 16.10.2007 - 29 W 2325/07

    Zitate von Anwaltsschriftsätzen

    Es liege auch eine Verletzung seines - des Antragstellers - allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor; zur Begründung beruft er sich auf die Ausführungen in einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. April 2006 - 27 O 162/06, wonach ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung eines anwaltlichen Abmahnschreibens, das dem Schutz des Persönlichkeitsrechts dessen Verfassers vorginge, nicht gegeben sei.
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