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   BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08   

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BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08 (https://dejure.org/2008,32488)
BPatG, Entscheidung vom 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08 (https://dejure.org/2008,32488)
BPatG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 27 W (pat) 104/08 (https://dejure.org/2008,32488)
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  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der kennzeichnenden Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Eintragung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 -Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BPatG GRUR 2007, 333, 335 ff. -Papaya; MarkenR 2007, 351 -Topline).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Eintragung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 -Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BPatG GRUR 2007, 333, 335 ff. -Papaya; MarkenR 2007, 351 -Topline).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass das Publikum sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass das Publikum sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
    Bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke ist auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abzustellen (BGH GRUR 2001, 162 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
    Wortfolgen sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es sich um beschreibende Angaben oder um Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art handelt (BGH BlPMZ 2000, 161 -Radio von hier).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
    Hierfür genügt jedenfalls entsprechend § 85 Abs. 3 Satz 2 MarkenG ein Monat ab Beschwerdeeinlegung; der Bundesgerichtshof (GRUR 1997, 223, 234 -Ceco) erachtet sogar bereits zwei Wochen als ausreichend (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 66 Rdn. 34).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Eintragung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 -Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BPatG GRUR 2007, 333, 335 ff. -Papaya; MarkenR 2007, 351 -Topline).
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