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BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der kennzeichnenden Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Eintragung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 -Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BPatG GRUR 2007, 333, 335 ff. -Papaya; MarkenR 2007, 351 -Topline). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Eintragung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 -Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BPatG GRUR 2007, 333, 335 ff. -Papaya; MarkenR 2007, 351 -Topline).
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass das Publikum sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass das Publikum sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard). - BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98
RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden …
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
Bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke ist auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abzustellen (BGH GRUR 2001, 162 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
Radio von hier
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
Wortfolgen sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es sich um beschreibende Angaben oder um Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art handelt (BGH BlPMZ 2000, 161 -Radio von hier). - BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96
"Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
Hierfür genügt jedenfalls entsprechend § 85 Abs. 3 Satz 2 MarkenG ein Monat ab Beschwerdeeinlegung; der Bundesgerichtshof (GRUR 1997, 223, 234 -Ceco) erachtet sogar bereits zwei Wochen als ausreichend (…vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 66 Rdn. 34). - BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05
Papaya
Auszug aus BPatG, 16.12.2008 - 27 W (pat) 104/08
Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Eintragung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (EuGH GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 -Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 -Henkel; BPatG GRUR 2007, 333, 335 ff. -Papaya; MarkenR 2007, 351 -Topline).