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   BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09   

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BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09 (https://dejure.org/2009,25043)
BPatG, Entscheidung vom 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09 (https://dejure.org/2009,25043)
BPatG, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 27 W (pat) 4/09 (https://dejure.org/2009,25043)
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  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    Abgesehen davon, dass mit Betriebskrankenkasse nicht zwingend der Anmelder gemeint sein muss, bei dem es sich um den Bundesverband der Betriebskrankenkassen handelt, ergäbe sich selbst unter Berücksichtigung dieser Antworten lediglich ein Durchsetzungsgrad von 25, 9 %, der deutlich unter dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell maßgeblichen Grenzwert von 50 % (BGH GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN) liegt.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 -BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 -Schwabenpost; GRUR 2004, 674 -Postkantoor; GRUR 2004, 428 -Henkel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 -Schwabenpost; GRUR 2004, 674 -Postkantoor; GRUR 2004, 428 -Henkel).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 -BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als betriebliche Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151 marktfrisch; GRUR 2005, 417 -BerlinCard).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    Abgesehen davon ist die hilfsweise Einschränkung des Dienstleistungsverzeichnisses nach der Rechtsprechung des BGH nicht zulässig (BGH GRUR 2008, 714, 717 Rdn. 35 -idw).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als betriebliche Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151 marktfrisch; GRUR 2005, 417 -BerlinCard).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    In Bezug auf die hier beanspruchten Dienstleistungen ist die Bezeichnung "BKK Salzgitter" gerade in ihrer Gesamtheit, auf die bei Mehrwortmarken maßgeblich abzustellen ist (BGH MarkenR 2000, 420 -RATIONAL SOFTWARE CORPORATION) ohne weiteres verständlich im Sinne einer in der Stadt Salzgitter gelegenen Betriebskrankenkasse, die für einen (beliebigen) Betrieb in Salzgitter die beanspruchten Dienstleistungen erbringt.
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 25.05.2009 - 27 W (pat) 4/09
    Voreintragungen -selbst identischer Marken -führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben (vgl. z. B. BGH BlPMZ 1998, 248 -Today; BPatG MarkenR 2007, 351 -Topline; GRUR 2007, 333 -Papaya).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BPatG, 11.03.2008 - 33 W (pat) 71/05
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