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   BPatG, 11.10.2016 - 27 W (pat) 554/16   

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https://dejure.org/2016,35691
BPatG, 11.10.2016 - 27 W (pat) 554/16 (https://dejure.org/2016,35691)
BPatG, Entscheidung vom 11.10.2016 - 27 W (pat) 554/16 (https://dejure.org/2016,35691)
BPatG, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 27 W (pat) 554/16 (https://dejure.org/2016,35691)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 PatKostG, § 6 Abs 1 S 1 PatKostG, § 6 Abs 2 PatKostG, § 61 Abs 2 MarkenG, § 66 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr" - Widerspruch aus mehreren Marken - mangelnde Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar - Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr in einem gegen die Löschung einer Marke gerichteten Verfahren

  • online-und-recht.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr" - Widerspruch aus mehreren Marken - mangelnde Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar - Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr" - Widerspruch aus mehreren Marken - mangelnde Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar - Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 73/07

    Münchner Weißwurst

    Auszug aus BPatG, 11.10.2016 - 27 W (pat) 554/16
    Ohne Verschulden ist eine Frist dann versäumt, wenn die übliche Sorgfalt aufgewendet worden ist, deren Beachtung im Einzelfall zumutbar war, wobei sich die Anforderungen nach den tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten unter Heranziehung eines objektiven Vergleichsmaßstabes richten und nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH GRUR 2008, 837 Münchner Weißwurst; Kober-Dehm in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Auflage, § 91 Rdnr. 10).
  • BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 520/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "BETTY-BAG/Betty Barclay

    Auszug aus BPatG, 11.10.2016 - 27 W (pat) 554/16
    Hat ein Widersprechender aus mehreren Marken Widersprüche gegen eine Marke erhoben, die - wie hier - alle mit einem Beschluss zurückgewiesen worden sind, ist indes nur eine Beschwerdegebühr zu zahlen, weil nur ein Verfahrensbeteiligter einen Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts anficht (vgl. BPatG, Beschluss vom 4. April 2014, 26 W (pat) 520/13 m. w. N.).
  • BPatG, 02.11.2015 - 28 W (pat) 543/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "über 40 Jahre ZELLER Kamintechnik

    Auszug aus BPatG, 11.10.2016 - 27 W (pat) 554/16
    Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr war anzuordnen, da für die als nicht eingelegt geltende Beschwerde eine Gebühr nicht geschuldet und daher die verspätet gezahlte Gebühr ohne Rechtsgrund entrichtet worden ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 2. November 2015, 28 W (pat) 543/14; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Auflage, § 66 MarkenG, Rdnr. 49).
  • BPatG, 03.07.2007 - 27 W (pat) 94/06
    Auszug aus BPatG, 11.10.2016 - 27 W (pat) 554/16
    Insbesondere auf speziellen Rechtsgebieten, wie dem Markenrecht, gehört es zur verkehrsüblichen Sorgfalt eines Anwalts, sich entsprechend sachkundig zu machen (BPatG, Beschluss vom 3. Juli 2007, 27 W (pat) 94/06 - PEPEROSA/PEPE; Kober-Dehm in Ströbele/Hacker, a. a. O., § 91 Rn. 18; Busse/Baumgärtner, Patentgesetz, 7. Auflage 2012, § 123 Rn. 38).
  • LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23

    Isolierter PKH-Antrag und Wiedereinsetzung

    Dabei ist im sozialgerichtlichen Verfahren als Sorgfaltsmaßstab - anders als im zivilgerichtlichen Verfahren (dort: objektiver Maßstab - vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 233, Rdnr. 12; Bundespatentgericht München, Beschluss vom 11.10.2016, 27 W (pat) 554/16; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 03.11.1971, IV ZB 43/71) - ein subjektiver, auf die Person des Antragstellenden bezogener Maßstab anzulegen, bei dem insbesondere dessen Erkenntnisvermögen (Geisteszustand, Alter, Bildungsgrad, Geschäftsgewandtheit, Rechtserfahrenheit) zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Urteile vom 15.08.2000, B 9 VG 1/99 R, und vom 02.02.2006, B 10 EG 9/05; Senger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl. Stand: 21.12.2023, § 67, Rdnr. 28; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 67, Rdnr. 3).
  • LSG Bayern, 07.12.2021 - L 2 U 211/19

    Verfahrensrecht: Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist

    Dabei ist im sozialgerichtlichen Verfahren als Sorgfaltsmaßstab - anders im zivilgerichtlichen Verfahren (dort: objektiver Maßstab - vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 233, Rdnr. 12; Bundespatentgericht München, Beschluss vom 11.10.2016, 27 W (pat) 554/16; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 03.11.1971, IV ZB 43/71) - ein subjektiver, auf die Person des Antragstellenden bezogener Maßstab anzulegen, bei dem insbesondere dessen Erkenntnisvermögen (Geisteszustand, Alter, Bildungsgrad, Geschäftsgewandtheit, Rechtserfahrenheit) zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Urteile vom 15.08.2000, B 9 VG 1/99 R, und vom 02.02.2006, B 10 EG 9/05; Senger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. Stand: 27.07.2021, § 67, Rdnr. 28; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 67, Rdnr. 3; Wolff-Dellen, in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 67, Rdnr. 4; anders bei einer Entscheidung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2012, L 18 SF 391/11 E).
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