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   BPatG, 19.11.2002 - 27 W (pat) 4/01   

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BPatG, 19.11.2002 - 27 W (pat) 4/01 (https://dejure.org/2002,11185)
BPatG, Entscheidung vom 19.11.2002 - 27 W (pat) 4/01 (https://dejure.org/2002,11185)
BPatG, Entscheidung vom 19. November 2002 - 27 W (pat) 4/01 (https://dejure.org/2002,11185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Eine rechtserhaltende Benutzung i.S. von § 26 MarkenG liegt dann nicht vor, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen Verwendung findet (BGH, Urt. v. 10.10.2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428, 430 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA; BPatGE 46, 108, 113, jeweils m.w.N.).

    Auch der für eine rechtserhaltende Benutzung maßgebliche Gegenstand einer sogenannten Handelsmarke wird durch die Ware(n) oder Dienstleistung(en) bestimmt, für die sie eingetragen ist (vgl. BPatGE 46, 108, 115 f.; Fezer aaO § 3 Rdn. 32 u. 154b; Ströbele in: Ströbele/Hacker aaO § 26 Rdn. 55).

  • BGH, 15.09.2005 - I ZB 10/03

    NORMA

    Die Beschwerde der Widersprechenden ist ohne Erfolg geblieben (BPatGE 46, 108).
  • OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08

    Creme 21 - Markenrecht: Rechtserhaltende Markenbenutzung eines

    Auch der für eine rechtserhaltende Benutzung maßgebliche Gegenstand einer so genannten Handelsmarke wird durch die Ware(n) oder Dienstleistung(en) bestimmt, für die sie eingetragen ist (vgl. BPatGE 46, 108 [115f.]; Fezer, § 3 Rdnrn. 32 u. 154b; Ströbele, in: Ströbele/Hacker, § 26 Rdnr. 55).".
  • BPatG, 22.04.2004 - 25 W (pat) 249/01
    Insoweit kommt es deshalb vorliegend nicht darauf an, ob die Verwendung einer Marke, insbesondere einer Dachmarke, in Broschüren und in der Werbung trotz des fehlenden unmittelbaren Bezugs zur konkreten Ware und der ohne weiteres möglichen körperlichen Verbindung - zB auch als Zweitmarke - als eine rechtserhaltende funktionsgerechte Benutzung anzuerkennen wäre (vgl hierzu Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 26 Rdn 14 und Rdn 18 ff mwH; zur Dachmarke als Zweitmarke BGH MarkenR 2000, 97 - Contura; zur Händlermarke BPatGE 46, 108 - NORMA).
  • BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 208/03
    Es braucht auch nicht der Frage nachgegangen zu werden, ob die Widerspruchsmarke unter Umständen in Form einer Handelsmarke neben den "eigentlichen" Kennzeichnungen verwendet worden ist, wobei äußerst fraglich erscheint, ob eine solche Verwendung überhaupt noch als rechtserhaltende Benutzung für die eingetragenen Waren gelten kann (vgl. hierzu BPatGE 46, 108, 111 ff. - NORMA).
  • BPatG, 22.05.2007 - 33 W (pat) 53/05
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des 27. Senats des Bundespatentgerichts vom 19. November 2002 (27 W (pat) 4/01) - Nora/NORMA) vertritt der Erinnerungsprüfer die Auffassung, dass die Verwendung einer Einzelhandelsmarke an den Rändern von Werbeanzeigen zusammen mit zahlreichen Artikeln aus dem Sortiment eines Einzelhändlers nicht den Anforderungen an eine rechtserhaltende Benutzung für die beanspruchten Waren genüge.
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