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   BPatG, 12.08.1997 - 27 W (pat) 154/96   

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BPatG, 12.08.1997 - 27 W (pat) 154/96 (https://dejure.org/1997,37009)
BPatG, Entscheidung vom 12.08.1997 - 27 W (pat) 154/96 (https://dejure.org/1997,37009)
BPatG, Entscheidung vom 12. August 1997 - 27 W (pat) 154/96 (https://dejure.org/1997,37009)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 29.11.2005 - 27 W (pat) 246/04
    Das Gleiche gilt für "Bekleidung" und die für die angegriffene Marke geschützten "Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten", (vgl. BPatG, Beschl. v. 12. August 1997, 27 W (pat) 154/96 - Ghibli/Ghibli: ähnlich mit nicht unbeträchtlicher Warenferne; a.A.: HABM, BK R 470/01-2; BK R 38/03-2; EuG T- 8/03: keine Ähnlichkeit, jeweils zitiert nach Richter/Stoppel, a.a.O.).
  • BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 505/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "BRACHIAL Styled by H.D. (Wort-Bildmarke)/BRACHIAL

    Die Bekleidungsstücke der Widerspruchsmarke sind mit den weiteren zugunsten der jüngeren Marke eingetragenen Webstoffen durchschnittlich ähnlich und mit den Textilwaren entfernt ähnlich (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 15. Aufl., S. 294, 322 unter Hinweis auf BPatG 27 W (pat) 154/96).
  • BPatG, 09.12.2005 - 27 W (pat) 132/04
    Trotzdem liegt zwischen diesen Waren ein nicht unbeträchtlicher Abstand vor, weil sie üblicherweise aus verschiedenen Herstellerbetrieben stammen, einem unterschiedlichen Gebrauchszweck dienen und in der Regel nicht in denselben Vertriebsstätten angeboten werden, was selbst für große Kaufhäuser gilt, in denen sie sich durchgängig in verschiedenen, teils räumlich weit auseinanderliegenden Abteilungen finden (ebenso BPatG 27 W (pat) 154/96 GHIBLI # Ghibli; HABM R 321/02-1 SARZANA # SUZANNA, beides veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; HABM Entscheidung Nr. 334/2000 REVOLUTION # NATURAL REVOLUTION, abrufbar unter.
  • BPatG, 19.07.2005 - 27 W (pat) 132/04
    Trotzdem liegt zwischen diesen Waren ein nicht unbeträchtlicher Abstand vor, weil sie üblicherweise aus verschiedenen Herstellerbetrieben stammen, einem unterschiedlichen Gebrauchszweck dienen und in der Regel nicht in denselben Vertriebsstätten angeboten werden, was selbst für große Kaufhäuser gilt, in denen sie sich durchgängig in verschiedenen, teils räumlich weit auseinanderliegenden Abteilungen finden (ebenso BPatG 27 W (pat) 154/96 GHIBLI # Ghibli; HABM R 321/02-1 SARZANA # SU-ZANNA, beides veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; HABM Entscheidung Nr. 334/2000 REVOLUTION # NATURAL REVOLUTION, abrufbar unter http://oami.eu.int/search/legaldocs/la/de_Opposition_index.cfm).
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