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Rechtsprechung
   VG Berlin, 27.01.1998 - 27 A 19.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9167
VG Berlin, 27.01.1998 - 27 A 19.98 (https://dejure.org/1998,9167)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.01.1998 - 27 A 19.98 (https://dejure.org/1998,9167)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - 27 A 19.98 (https://dejure.org/1998,9167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Dauerwerbesendungen; Entgeltlichkeit einer Ausstrahlung als kennzeichendes Merkmal einer Werbesendung; Einstufung des Fernsehmagazins "ars vivendi"; Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen einen Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Begriff der Werbesendung

Papierfundstellen

  • MMR 1998, 162
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 26.11.2002 - 8 B 13.00

    Rundfunkrechtliche Aufsicht, Mittel der Aufsicht, Beanstandung rechtswidrigen …

    Hiergegen hat die Klägerin, die erstinstanzlich erfolgreich um vorläufigen Rechtsschutz gegen die für sofort vollziehbar erklärte Verfügung vom 8. Januar 1998 nachgesucht hatte (Beschluss des Verwaltungsgericht vom 27. Januar 1998 - VG 27 A 19.98 - ), Anfechtungsklage erhoben; im Verlauf der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung hat sie - auf Anregung des Gerichts - ein weiteres Begehren auf Feststellung dahingehend formuliert, dass die Sendung "ars vivendi" in ihrer gegenwärtigen Form ohne irgendwelche zusätzlichen Hinweise für den Zuschauer rundfunkrechtlich beanstandungsfrei sei.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens VG 27 A 19.98 und des Verwaltungsvorgangs verwiesen, die - soweit von Bedeutung - Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • VG Berlin, 15.10.1998 - 27 A 323.98

    Ausstrahlung eines Films ohne ständige Einblendung "Dauerwerbesendung" mit …

    Jede andere Betrachtung würde dazu führen, daß sich ein Fernsehveranstalter über die Zwischenschaltung von Produktionsfirmen ohne weiteres von den in § 7 RfStV enthaltenen Regelungen "freikaufen" könnte (…ebenso Hartstein u.a., a.a.O., S. 724; zum Erfordernis der Entgeltlichkeit vgl. Beschluß der Kammer vom 27. Januar 1998, VG 27 A 19.98, "ars vivendi", AfP 1998, S. 337).
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