Rechtsprechung
| VG Berlin, 04.11.1994 - 27 A 258.94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung der Verbreitung einer Schrift; Verletzung des eigenen Ehrerbietungsanspruchs; Rechte der Glaubensgemeinschaft; Stellungnahme staatlicher Stellen zu Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften; Objektiver Erklärungswert von Aussagen für Dritte
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62
Umsatzsteuer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89
Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"
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- BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90
Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92
Religionsfreiheit - Warnung - Landesregierung - Staatliche Äußerungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 13.10.1994 - 4 CE 93.2586 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Berlin, 09.12.1999 - 27 A 34.98
Verbreitung einer Informationsschrift mit religösem Inhalt und Kritik an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Weimar, 09.09.2005 - 2 E 1176/05 Staatliche Stellen sind auf Bundes- wie auf Landesebene auf Grund und im Rahmen ihres Äußerungs- und Informationsrechtes grundsätzlich bei hinreichendem Anlass berechtigt, zu Religions- und weltanschaulichen Gemeinschaften nicht nur berichtend, sondern auch kritisch wertend Stellung zu nehmen, solange sie sich bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse innerhalb der ihnen vorgegebenen verfassungsrechtlichen Schranken halten (vgl. VG Berlin, Beschl. vom 04.11.1994 - 27 A 258.94 - BVerwG, Beschl. vom 04.05.1993, NVwZ 1994, 162 [BVerwG 04.05.1993 - 7 B 149.92] - 164; BayVGH, Beschl. vom 04.05.1995 - 7 CE 95.462 - NVwZ 1995, 793 - 799).
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