Rechtsprechung
| LG Bonn, 08.02.2001 - 27 B 13/00 (100 Js 368/96) |
Zitiervorschläge
LG Bonn, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 27 B 13/00 (100 Js 368/96) (https://dejure.org/2001,21332)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)
Drittmittel-Einwerbung: Imagegewinn ist nicht strafbar
Verfahrensgang
- LG Bonn, 08.02.2001 - 27 B 13/00 (100 Js 368/96)
- OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01
Papierfundstellen
- StV 2001, 292
Wird zitiert von ... (2)
- LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08
Christoph Broelsch
Vielmehr müsse der Tatbestand des § 332 StGB seinem Sinn und Zweck nach einschränkend ausgelegt werden (vgl. LG Bonn, StV 2001, S. 292). - OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01
Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik
Ein besonderer Grund für die Zuweisung an eine andere Strafkammer besteht vorliegend deswegen, weil die Wirtschaftstrafkammer sich in ihrer in der Öffentlichkeit mit großem Interesse bedachten und auch veröffentlichten (StV 01, 292 ff.) Entscheidung in einer für die Beurteilung des angeklagten Sachverhaltes entscheidenden Rechtsfrage, nämlich hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der Zahlungen auf das Drittmittelkonto als Vorteile im Sinne des § 331 ff. StGB, festgelegt hat.
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