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Rechtsprechung
   AG Mettmann, 17.11.2003 - 27 C 104/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31422
AG Mettmann, 17.11.2003 - 27 C 104/03 (https://dejure.org/2003,31422)
AG Mettmann, Entscheidung vom 17.11.2003 - 27 C 104/03 (https://dejure.org/2003,31422)
AG Mettmann, Entscheidung vom 17. November 2003 - 27 C 104/03 (https://dejure.org/2003,31422)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 28.08.1996 - 20 U 67/95
    Auszug aus AG Mettmann, 17.11.2003 - 27 C 104/03
    Eine andere Auslegung der TDSV wäre - worauf zutreffend das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung NJW-RR 1996, S. 895 ff. hinweist - widersinnig und mit den Grundzügen des Prozessrechts nicht zu vereinbaren, denn dies hätte zur Folge, dass die Klägerin sich ihrer Beweismittel und Nachweismöglichkeiten zu entledigen hätte, was umgekehrt ggfls. die Konsequenz hätte, dem Kunden die Beweislast aufzubürden, der den Beweis erst recht nicht führen kann (…vgl. Landgericht Berlin, a. a. O.; OLG Celle, NJW-RR 1997, S. 568 ff. zur gleich gelagerten Problematik des UDSV).
  • LG Berlin, 16.02.1996 - 5 O 68/95

    Nachweispflicht des Providers über geführte Telefonate (Anscheinsbeweis)

    Auszug aus AG Mettmann, 17.11.2003 - 27 C 104/03
    Eine andere Auslegung der TDSV wäre - worauf zutreffend das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung NJW-RR 1996, S. 895 ff. hinweist - widersinnig und mit den Grundzügen des Prozessrechts nicht zu vereinbaren, denn dies hätte zur Folge, dass die Klägerin sich ihrer Beweismittel und Nachweismöglichkeiten zu entledigen hätte, was umgekehrt ggfls. die Konsequenz hätte, dem Kunden die Beweislast aufzubürden, der den Beweis erst recht nicht führen kann (…vgl. Landgericht Berlin, a. a. O.;… OLG Celle, NJW-RR 1997, S. 568 ff. zur gleich gelagerten Problematik des UDSV).
  • AG Crailsheim, 27.02.2004 - 4 C 554/03

    Neues 0190-Dialer-Urteil

    Vielmehr müsste die Klägerin darlegen und beweisen, inwiefern die Verbindung mit Willen der Beklagten im konkreten Fall zustandegekommen sein soll und insbesondere, dass die Inanspruchnahme nach vorheriger zumutbarer Kenntnisnahme von den Konditionen erfolgt ist (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 06.01.2004, Az: 107 C 13053/03; ähnlich AG Viersen, Urteil vom 20.01 .2004, Az. 17 C 304/03; AG Mettmann, Urteil vom 17.11.2003, Az. 27 C 104/03; jeweils zitiert nach www.DialerundRecht.de ;… AG Starnberg, NJW 2002, S. 3714 f.)).
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