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Rechtsprechung
   AG Bonn, 21.12.2012 - 27 C 136/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,53069
AG Bonn, 21.12.2012 - 27 C 136/12 (https://dejure.org/2012,53069)
AG Bonn, Entscheidung vom 21.12.2012 - 27 C 136/12 (https://dejure.org/2012,53069)
AG Bonn, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 27 C 136/12 (https://dejure.org/2012,53069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Heizkostenrechnung, elektronische Heizkostenverteiler

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 21 Abs. 3,4; Heizkostenverordnung § 9a
    Heizkostenrechnung, elektronische Heizkostenverteiler

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlerhafte Heizkostenabrechnung führt zu Anfechtung der Jahresabrechnung; §§ 7 Abs. 1 S. 4, 9a HeizkVO; 21 Abs. 3, 4 WEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Verwaltung bei einer Heizkostenabrechnung bei Fehlerhaftigkeit des zugrunde liegenden Heizkostenverteilers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht nachvollziehbare Heizkostenabrechnung ist ungültig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufgrund ungeeigneter Heizkostenverteiler erstellte Heizkostenabrechnung widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • AG Bonn, 19.10.2012 - 27 C 91/11

    Verbrauchsmessung ungenau: Jahresabrechnung ungültig!

    Auszug aus AG Bonn, 21.12.2012 - 27 C 136/12
    Nach den Feststellungen des Sachverständigen L im Gutachten vom 28.04.2012 aus dem Verfahren 27 C 91/11 würden umgekehrt komplette Wohnungen beheizt, ohne dass die Funkheizkostenverteiler dies messen würden.

    Rn. 12 Das Gericht hat Beweis erhoben durch Verwertung des Gutachtens des Sachverständigen L vom 28.04.2012 aus dem Verfahren 27 C 91/11 gemäß § 411 a ZPO.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Gutachten des Sachverständigen L vom 28. April 2012 (Bl. 431 - 473 d. Akte 27 C 91/11, Bl. 115 bis 198 d. A.) Bezug genommen.

    Gleiches gilt für die Ausführungen bezüglich der Sachverständigenanhörung im Verfahren 27 C 91/11.

    Das Gericht weist vorsorglich darauf hin, dass die im Urteil zum Aktenzeichen 27 C 91/11 geäußerte Auffassung des Gerichts, dass die Abrechnung nach § 9 a Heizkostenverordnung vorzunehmen sein dürfte, hier geteilt wird.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 Wx 414/99

    Korrektur der Jahresabrechnung wegen Messfehlern; Anforderungen an die …

    Auszug aus AG Bonn, 21.12.2012 - 27 C 136/12
    Stellt sich aber nach einem bestandskräftig beschlossenen Umlageschlüssel heraus, dass eine ordnungsgemäße Erfassung des Verbrauchs nicht gewährleistet ist, so ist die Abrechnung entsprechend zu korrigieren (vgl. für den Fall einer bereits bestandskräftig beschlossenen Jahresabrechnung OLG Düsseldorf, WuM 2000, 324).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.08.2011 - 12 O 4361/10

    Fernwärmelieferungsvertrag: Verbrauchsmessung bei Einrohrheizung; Anforderung an …

    Auszug aus AG Bonn, 21.12.2012 - 27 C 136/12
    Dies führt dazu, dass die Jahresabrechnung bezüglich der Heizkosten als ungültig aufzuheben war (vgl. LG Nürnberg, ZMR 2012, 358).
  • AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08

    Abrechnung bei unzureichender Wärmeverbrauchserfassung

    Auszug aus AG Bonn, 21.12.2012 - 27 C 136/12
    Auch aus diesem Grund dürfte die vorgenommene Abrechnung ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt AG Brühl, ZMR 2010, 883 für einen nicht erfassten Anteil von 88 %; Landgericht Mühlhausen, ZMR 2010, 766 für 94 %).
  • LG Karlsruhe, 25.09.2018 - 11 S 8/18

    Unplausible Heizkostenmesswerte: Behandlung wie bei Geräteausfall!

    Dies wurde in der erstinstanzlichen Rechtsprechung mehrfach angenommen, wenn der Anteil der von den Messgeräten erfassten Wärmeabgabe unter 20 % der Gesamtwärme lag (AG Wuppertal, Urteil vom 01.06.2016, 91b C 162/14; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15.03.2016, 980a C 29/13; AG Neuss, Urteil vom 14.06.2012, 84 C 5219/11; AG Lichtenberg, Urteil vom 14.09.2011, 119 C 14/11; AG Brühl, Urteil vom 26.04.2010, 23 C 587/08; vgl. auch AG Bonn, Urteil vom 21.12.2012, 27 C 136/12; BayObLG, Beschluss vom 28.01.1993, 2Z BR 125/92).
  • AG Wuppertal, 01.06.2016 - 91b C 162/14

    Einrohrheizanlage

    Schließlich wird noch verwiesen auf die zutreffende Entscheidung des AG Bonn vom 21.12.2012, 27 C 136/12, BeckRS 2013, 08113: Stellt sich nach einem bestandskräftig beschlossenen Umlageschlüssel heraus, dass eine ordnungsgemäße Erfassung des Verbrauchs nicht gewährleistet ist, so ist die Abrechnung entsprechend zu korrigieren.
  • AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13

    Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen

    Rn. 32 Das Gericht folgt also nicht der von der Klägerin unter Verweis auf die Entscheidung AG Bonn, ZMR 2013, Seite 384 ff., aber auch etwa von AG Neuss ZMR 2013, 235 f. vertretenen Auffassung, dass alleine aufgrund der Feststellung bestimmter, hier zwischen den Parteien auch umstrittener Gegebenheiten einer Einrohrheizung der in der Anlage geltende Kostenverteilungsschlüssel nicht mehr anwendbar sein soll.
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