Rechtsprechung
| AG Remscheid, 14.07.2008 - 27 C 49/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Viersen, 11.05.2011 - 32 C 155/09
Haftungsquote nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren zwecks …
Rn. 55 Die Abwägung der Verursachungsbeiträge führt zu einer Haftungsverteilung von 75% zu 25% zulasten der Klägerin (vgl. auch AG Remscheid, Urteil vom 14.07.2008, 27 C 49/08). - LG Hamburg, 07.06.2018 - 302 O 192/17
Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem …
Gleichwohl geht die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zu Recht in der Regel von einer weit überwiegenden Haftung des rückwärts Einparkenden aus (siehe u.a. AG Remscheid Urt. v. 14.7.2008 - 27 C 49/08, BeckRS 2010, 20015, beck-online AG Viersen, Urteil vom 11. Mai 2011 - 32 C 155/09 -, juris AG Herne, Urteil vom 21. November 2013 - 20 C 35/13 -, juris AG Frankfurt, Urteil vom 20. November 2000 - 29 C 1594/00 -, juris).
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