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Rechtsprechung
   VG Berlin, 10.06.2022 - 27 L 36.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18621
VG Berlin, 10.06.2022 - 27 L 36.22 (https://dejure.org/2022,18621)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.06.2022 - 27 L 36.22 (https://dejure.org/2022,18621)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 2022 - 27 L 36.22 (https://dejure.org/2022,18621)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Koblenz, 07.10.2022 - 4 L 802/22

    Presserechtliche Auskunftserteilung im Zusammenhang mit der Ausbildung …

    Entscheidend ist, dass dem Informationsinteresse der Presse keine schutzwürdigen Interessen von solchem Gewicht entgegenstehen, die den Anspruch auf Auskunft ausschließen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 27 L 36/22 -, beck-online, Rn. 7, m.w.N.).

    In Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dient diese Unterscheidung als Orientierungspunkt für die Beurteilung der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung und für die Gewichtung der diese Beeinträchtigung rechtfertigenden Gründe (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 27 L 36/22 -, beck-online, Rn. 19, m.w.N.).

    Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es für die Gewährung von Eilrechtsschutz in Fällen presserechtlicher Auskunftsansprüche erforderlich und zugleich ausreichend, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen; die Presse kann ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion nur wahrnehmen, wenn an den Eilrechtsschutz in Auskunftsverfahren auch hinsichtlich der Aktualität einer Berichterstattung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris, Rn. 25 ff., NJW 2014, 3711; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 27 L 36/22 -, beck-online, Rn. 21).

  • VG Koblenz, 09.03.2023 - 4 K 801/22

    Presserechtliche Auskunftserteilung im Zusammenhang mit der Ausbildung …

    Dem Informationsinteresse der Presse dürfen keine schutzwürdigen Interessen von solchem Gewicht entgegenstehen, die den Anspruch auf Auskunft ausschließen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 27 L 36/22 -, beck-online, Rn. 7, m.w.N.).

    In Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dient diese Unterscheidung als Orientierungspunkt für die Beurteilung der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung und für die Gewichtung der diese Beeinträchtigung rechtfertigenden Gründe (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 27 L 36/22 -, beck-online, Rn. 19, m.w.N.).

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