Rechtsprechung
| LG Berlin, 13.03.2007 - 27 O 1068/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- buskeismus.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 27 O 1068/06
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft ist mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] m. w. Nachw.). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 13.03.2007 - 27 O 1068/06
Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird ( BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] m. w. Nachw.).
- LG Hamburg, 17.03.2011 - 325 O 217/10
Unterlassungsanspruch einer im Medienrecht tätigen Kanzlei gegen den Betreiber …
d) "Die folgenden Prozesse gingen bei dieser Kanzlei, oft auf Beklagtenseite, verloren: 324 O 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 218/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, 324 O 521/06".27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, ".
Des Weiteren sei auch die Äußerung "die folgenden Prozesse gingen bei dieser Kanzlei, oft auf Beklagtenseite, verloren" unzutreffend, soweit in der nachfolgenden Auflistung der (durch Aktenzeichen benannten) Streitigkeiten die Verfahren 324 O 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 218/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06 und 324 O 521/06 angegeben seien.
f) "Die folgenden Prozesse gingen bei dieser Kanzlei, oft auf Beklagtenseite, verloren: 324 O 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 213/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, 324 O 521/06".
Die Behauptung, dass die Klägerin die Verfahren 324 0 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 218/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, 324 O 521/06 verloren habe, ist falsch.
Hinsichtlich der Verfahren 27 O 1068/06, 27 O 1067/06 und 27 O 1057/06 hat die Klägerin vorgetragen, dass sie diese Verfahren für ihre Mandantin in der ersten Instanz fast vollständig gewonnen habe (Urteile Anl. K 21, K 22 und K 23).
In den anschließenden Berufungsverfahren seien dann zwei Vergleiche (ein Vergleich betreffend die in der Verhandlung verbundenen Verfahren 27 O 1068/06 und 27 O 1067/06, [Prot. Anl, K 24 = Anl. K 25], ein Vergleich betreffend das Verfahren 27 O 1057/06, ([Prot. Anl. K 26]), diese zugleich auch zur Erledigung der vorausgehenden einstweiligen Verfügungsverfahren, geschlossen worden.
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