Rechtsprechung
| LG Berlin, 05.06.2007 - 27 O 218/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.06.2007 - 27 O 218/07
- KG, 21.02.2008 - 10 U 185/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassung der namentlichen Nennung eines …
Auszug aus LG Berlin, 05.06.2007 - 27 O 218/07
Zudem sei im Hinblick auf das Wort "sofern" in der Unterlassungserklärung von einer Verwirkung einer Vertragsstrafe nicht auszugehen, da sich daraus eine auflösende Bedingung ergebe und das Kammergericht mittlerweile entschieden habe, dass die namentliche Nennung des Klägers in dem Buch des Autoren ... zulässig sei (Az. 10 U 49/06).a) Kein Freistellungsanspruch besteht allerdings wegen der Unterlassungsabmahnung vom 19. März 2006, da sich die Kammer der den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten bekannten Entscheidung des Kammergerichts (Az. 10 U 49/06) anschließt, wonach die fragliche Berichterstattung nicht rechtswidrig gewesen sein dürfte, so dass insoweit auch keine Freistellungsansprüche wegen der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung bestehen.
- BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95
Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Auszug aus LG Berlin, 05.06.2007 - 27 O 218/07
In derartigen Fällen führt der Eintritt der Bedingung nicht zum Wegfall der Unterlassungsverpflichtung vor diesem Zeitpunkt (vgl. BGH GRUR 1997, 386, 388 [BGH 26.09.1996 - I ZR 194/95] - Altunterwerfung II). - OLG München, 01.03.2001 - 21 W 3313/00
Referierende Wiederholung des Unterlassungstenors - referierender Bericht im …
Auszug aus LG Berlin, 05.06.2007 - 27 O 218/07
Auch die Mitteilung von Pressestimmen ist aber ein "Berichten" in diesem Sinne, so dass es jedenfalls nicht auf die Frage ankommt, unter welchen Umständen in der Wiederholung einer untersagten Äußerung nicht die Behauptung von deren Inhalt liegt (vgl.z.B. OLG München AfP 2001, 322 f. [OLG München 01.03.2001 - 21 W 3313/00] ).
- LG Hamburg, 17.03.2011 - 325 O 217/10
Unterlassungsanspruch einer im Medienrecht tätigen Kanzlei gegen den Betreiber …
d) "Die folgenden Prozesse gingen bei dieser Kanzlei, oft auf Beklagtenseite, verloren: 324 O 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 218/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, 324 O 521/06".324 O 794/07, ... 28 O 463/07, ... 27 O 364/07 ...7 27 O 218/07 .
Des Weiteren sei auch die Äußerung "die folgenden Prozesse gingen bei dieser Kanzlei, oft auf Beklagtenseite, verloren" unzutreffend, soweit in der nachfolgenden Auflistung der (durch Aktenzeichen benannten) Streitigkeiten die Verfahren 324 O 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 218/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06 und 324 O 521/06 angegeben seien.
Die Behauptung, dass die Klägerin die Verfahren 324 0 794/07, 28 O 463/07, 27 O 364/07, 27 O 218/07, 27 O 1068/06, 27 O 1067/06, 27 O 1057/06, 324 O 521/06 verloren habe, ist falsch.
Hinsichtlich des Verfahrens 27 O 218/07 hat die Klägerin dargelegt, dass hinsichtlich der erstinstanzlichen Verurteilung ihrer Mandantin zur Zahlung von EUR 10.000,00 teilweise, nämlich in Höhe von EUR 4.000,00, Berufung eingelegt worden sei und diese Berufung vollumfänglich erfolgreich gewesen sei.
- KG, 21.02.2008 - 10 U 185/07 Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Juni 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 218/07 - geändert.
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