Rechtsprechung
| LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 250/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 2006, 388
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19
Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung …
Rn. 62 aa. Ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwerwiegend ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (vgl. LG Berlin, Urt. v. 27.6.2006 - 27 O 250/06, AfP 2006, 388). - OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19
Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des …
Rn. 31 aa. Ob eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwerwiegend ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (LG Berlin, Urt. v. 27.6.2006 - 27 O 250/06, AfP 2006, 388). - OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Anspruch einer in der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Schauspielerin auf …
Das rechtfertigt zwar mit dem Landgericht fraglos - was der Senat erneut deutlich machen will - keinesfalls das Verbreiten haltloser Tatsachenbehauptungen über die Klägerin, relativiert aber dennoch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung aller Umstände das Ausmaß der Beeinträchtigung und ist daherweil ein vorsätzliches Verhalten der Beklagten nicht festzustellen ist - ebenfalls in Rechnung zu stellen (…vgl. allg. auch Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 LPG Rn. 336 und - freilich für Privatsphäreverletzung - BGH v. 25.05.1965 - VI ZR 19/64, GRUR 1966, 157 - "Wo ist mein Kind?" und für Bildnisverwendung auch Senat v. 15.07.1997 - 15 U 215/96, OLGR 1997, 274 - nackter Strandläufer sowie BGH v. 07.01.1969 - VI ZR 202/66, GRUR 1969, 301- "Spielgefährtin II"; vgl. zudem den Fall LG Berlin v. 27.06.2006 - 27 O 250/06, AfP 2006, 388 m. zust. Anm. Boksanyi).
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