Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 19.03.2010 - 27 O 26/09 |
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.03.2010 - 27 O 26/09
- OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
- BGH, 08.03.2012 - VII ZR 221/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 52/10
Erfüllung/ Nacherfüllung eines Kaufvertrags über eine zu erstellende …
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.3.2010 (27 O 26/09) wird zurückgewiesen.Rn. 18 Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.03.2010, Az. 27 O 26/09 wird wie folgt abgeändert:.
Rn. 47 Beim Aktenzeichen des angefochtenen Urteils des Landgerichts Stuttgart "27 O 27/09" handelt es sich hinsichtlich des tatsächlichen Aktenzeichens "27 O 26/09" um einen Schreibfehler.
Die Sachverständige K hat zwar in Ziff. 3.3 der Tischvorlage (Bl. 234 d. A.) ausgeführt, dass gemäß der vorgelegten Baugesuchspläne (Anlage K 17, Az. 27 O 26/09) die Fertigfußbodenhöhe innen und auf den Terrassen mit +8.16 m angegeben sei, somit innen und außen gleich hoch.
- OLG Stuttgart, 14.12.2010 - 10 U 53/10
Kauf einer Eigentumswohnung: Anspruch auf Zahlung von Kaufpreisraten; …
Auf die Ausführungen im Urteil vom 14.12.2010 im Berufungsverfahren 10 U 52/10 (LG Stuttgart, 27 O 26/09) unter 2. wird vollumfänglich Bezug genommen.Die nachfolgenden Zitate beziehen sich auf die Akte des Rechtsstreits 27 O 26/09.
Die Sachverständige K hat zwar in Ziff. 3.3 der Tischvorlage (Bl. 234 d. A.) ausgeführt, dass gemäß der vorgelegten Baugesuchspläne (Anlage K 17, Az. 27 O 26/09) die Fertigfußbodenhöhe innen und auf den Terrassen mit +8.16 m angegeben sei, somit innen und außen gleich hoch.
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