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Rechtsprechung
   LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 313/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30614
LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 313/09 (https://dejure.org/2009,30614)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.11.2009 - 27 O 313/09 (https://dejure.org/2009,30614)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. November 2009 - 27 O 313/09 (https://dejure.org/2009,30614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • presserecht-aktuell.de

    Identifizierbare Berichterstattung über Vergewaltigungsopfer bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Opfers

  • presserecht-aktuell.de

    Identifizierbare Berichterstattung über Vergewaltigungsopfer bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Opfers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Kein nicht-anonymisierter Bericht über Vergewaltigungsopfer

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein nicht-anonymisierter Bericht über Vergewaltigungsopfer

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vergewaltigungsopfer muss in Bildveröffentlichung einwilligen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bild-Berichterstattung über Vergewaltigungsopfer muss von Einwilligung gedeckt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bild eines Opfers von Vergewaltigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 313/09
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).

    Außerdem soll die Zubilligung der Prävention dienen (BGH NJW 1995, 861, 865 m.w. Nachw.).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 313/09
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 313/09
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und …

    Auszug aus LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 313/09
    Grundsätzlich besteht bei der Wiedergabe der Einzelheiten aus dem Intim- und Privatleben der Klägerin als Opfer einer Straftat eine Pflicht zur Anonymisierung (BGH NJW 1988, 1984;… von Strobl-Albeg, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rz. 8.87 m.w. Nachw.).
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