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| OLG Hamm, 05.11.1985 - 27 U 115/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1986, 725
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2010 - L 7 R 28/10
Übertragung nach § 53 SGB 1 - Schriftformerfordernis - konkludenter Verzicht auf …
Auch in einem Zivilprozess, in dem der Zessionar des Gemeinschuldners gegen die Schuldnerin des abgetretenen Anspruchs vorgeht, ist ein Insolvenzverwalter, der als Nebenintervenient dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beitritt, nicht berechtigt, verteidigungsweise die Einrede des § 146 Abs. 2 InsO geltend zu machen (BGH 1.12.1988 - IX ZR 112/88, BGHZ 106, 127; OLG Hamm 5.11.1985 - 27 U 115/84, ZIP 1986, 725 mit Zust. Anm. von Henckel, EWiR 1986, 495;… Hirte, a.a.O. § 146 Rz 17;… Dauernheim in Wimmer, Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2006, § 146 Rz 20).Für die hier allein streitigen Ansprüche der Klägerin gegenüber dem beklagten Rentenversicherungsträger kann es darauf nach Auffassung des Senats nicht ankommen (ebenso in einer vergleichbaren Fallgestaltung: OLG Hamm 5.11.1985 - 27 U 115/84, ZIP 1986, 725 mit Zust. Anm. von Henckel, EWiR 1986, 495).
- BGH, 01.12.1988 - IX ZR 112/88
Erhebung der Anfechtungseinrede
Das Interesse der Beklagten und das mittelbare Interesse des Nebenintervenienten an der Abweisung der Klage schützt § 41 Abs. 2 KO nicht, wie das Berufungsgericht im Anschluß an das OLG Hamm (ZIP 1986, 725) und Henckel (EWiR 1986, 495) zutreffend ausgeführt hat.
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