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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - I-27 U 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24996
OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - I-27 U 2/17 (https://dejure.org/2018,24996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.2018 - I-27 U 2/17 (https://dejure.org/2018,24996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - I-27 U 2/17 (https://dejure.org/2018,24996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag wegen § 24 Abs. 4 AVB FernwärmeV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Preisanpassungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag wegen § 24 Abs. 4 AVB FernwärmeV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 350/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Denn auch bei der Auslegungsregel des § 134 BGB bleibt für jeden Fall zu prüfen, ob das Verbotsgesetz seinem Sinn und Zweck nach jedweden Verstoß ausnahmslos durch eine rückwirkende Nichtigkeit der betreffenden Vertragsbestimmung sanktionieren will oder einen weniger einschneidenden, dem Zweck des Verbotsgesetzes aber gleichwohl angemessenen Interessenausgleich und eine damit einhergehende Begrenzung der Nichtigkeitsfolge zulässt (…BGH Urteil v. 25.06.2014, VIII ZR 344/13, WM 2014, 1828, Rn. 33; BGH, Urteil v. 24.09.2014, VIII ZR 350/13, NJW 2014, 3639, Rn. 14).

    Insbesondere schließt § 134 BGB - genauso wie § 306 BGB im Fall einer Unwirksamkeit unangemessenen benachteiligender Allgemeiner Geschäftsbedingungen - eine ergänzende Vertragsauslegung nicht aus, durch die eine durch die Nichtigkeitsfolge entstandene Vertragslücke unter Berücksichtigung der an den Besonderheiten des Fernwärmemarktes ausgerichteten Zielsetzung des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV in einer den beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien gerecht werdenden Weise ausgefüllt wird (BGH, Urteil v. 24.09.2014, VIII ZR 350/13, NJW 2014, 3639, Rn. 15).

    Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei Fernwärmelieferungsverträgen, die entstandene Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend zu schliessen, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (BGH, Urteil v. 24.09.2014, VIII ZR 350/13, NJW 2014, 3639, Rn. 16 - 26).

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Dabei hat sich die ergänzende Vertragsauslegung nicht nur an dem hypothetischen Parteiwillen, sondern auch an dem objektiven Maßstab von Treu und Glauben zu orientieren und muss zu einer die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigenden Regelung führen (BGH, Urteil v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372, Rn. 24 m.w.Nachw.).

    Rn. 50 Bei einer solchen Situation wird die vorhandene Regelungslücke durch die nur für die Zukunft wirkende Kündigungsmöglichkeit des Energieversorgungsunternehmens nicht in einer für beide Seiten zumutbaren Weise geschlossen (BGH, Urteil v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372, Rn. 23).

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Rn. 89 Ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an alsbaldiger Feststellung ist zu bejahen, wenn dem Kläger eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte sich eines Rechts gegen ihn berühmt, und wenn das erstrebte Urteils infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2010, 1877).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistung unter Vorbehalt erbracht wird (BGHZ 83, 278, 282; BGH WM 1988, 1494, 1496).
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistung unter Vorbehalt erbracht wird (BGHZ 83, 278, 282; BGH WM 1988, 1494, 1496).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Handelt es sich - so wie hier - um eine Erweiterung des Klageantrags in der Hauptsache, die nach § 264 Nr. 2 ZPO keine Klageänderung ist, kommt § 533 ZPO nicht zur Anwendung (BGH MDR 2010, 1011;… Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 533 Rn. 3).
  • BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13

    Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Der Beklagten war es zwar möglich, den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag mit den Klägern durch Ausübung ihres Kündigungsrechts zu beenden (§ 32 ABVFernwärmeV findet auf solche Verträge keine Anwendung, vgl. BGH, Urteil v. 15.01.2014, VIII ZR 111/13, juris Rn. 27) und anschließend einen neuen Vertrag mit einer wirksamen Preisänderungsklausel schliessen oder gemäß § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV die Preisänderungsklausel im Wege der öffentlichen Bekanntmachung zu ändern (vgl. Dibbern/Wollschläger, CuR 2011, 148, 152).
  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 344/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel mit Wirkung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Denn auch bei der Auslegungsregel des § 134 BGB bleibt für jeden Fall zu prüfen, ob das Verbotsgesetz seinem Sinn und Zweck nach jedweden Verstoß ausnahmslos durch eine rückwirkende Nichtigkeit der betreffenden Vertragsbestimmung sanktionieren will oder einen weniger einschneidenden, dem Zweck des Verbotsgesetzes aber gleichwohl angemessenen Interessenausgleich und eine damit einhergehende Begrenzung der Nichtigkeitsfolge zulässt (BGH Urteil v. 25.06.2014, VIII ZR 344/13, WM 2014, 1828, Rn. 33;… BGH, Urteil v. 24.09.2014, VIII ZR 350/13, NJW 2014, 3639, Rn. 14).
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Rn. 48 Für die Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen mit Normsonderkunden hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Energieversorgungsunternehmen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung kein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zusteht, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann (…BGH, Urteil v. 13.01.2010, VIII ZR 81/08, Rn. 27; BGH, Urteil v. 09.02.2011, VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342, Rn. 38).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 81/08

    Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17
    Rn. 48 Für die Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen mit Normsonderkunden hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Energieversorgungsunternehmen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung kein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zusteht, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann (BGH, Urteil v. 13.01.2010, VIII ZR 81/08, Rn. 27;… BGH, Urteil v. 09.02.2011, VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342, Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 190/17

    Irreführung des Kunden durch unzutreffende Mitteilung über die Wirksamkeit einer …

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte im Schriftsatz vom 25.01.2019 für ihre abweichende Rechtsauffassung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 07.02.2018 (I - 27 U 2/17).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 191/17

    Keine Befugnis des Fernwärmeversorgers zur einseitigen Änderung von …

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte im Schriftsatz vom 25.01.2019 für ihre abweichende Rechtsauffassung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 07.02.2018 (I - 27 U 2/17).
  • KG, 20.05.2021 - 20 U 1022/20

    Rechtmäßigkeit einer Fernwärme-Preisanpassungsklausel mit variablem Faktor

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die einseitige Vertragsänderung nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV rechtswirksam, da sich die Vorschrift nach ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung bei den Regelungen zur "Art der Versorgung" in § 4 AVBFernwärmeV darauf beschränkt, Änderungen von allgemeinen Versorgungsbedingungen von deren öffentlicher Bekanntmachung abhängig zu machen (…vgl. Kammergericht, Urteile vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 - juris Rz. 26;… vom 28.04.2021 - 28 U 4/20 - juris Rz. 42, 43; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2018 - 27 U 2/17 - juris Rz. 34).
  • KG, 05.07.2021 - 24 U 1041/20

    Rückforderung zuviel gezahlter Beträge wegen Nichtigkeit einer …

    In Bezug auf die zweite Feststellungsklage ist die Beklagte drittens der Ansicht, sie sei § 4 Absatz 2 AVB-FernwärmeV befugt gewesen, einseitig eine neue, wirksame Preisänderungsklausel in das Vertragsverhältnis einzuführen (Hinweis unter anderem auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

    Rn. 60 b) Aus § 4 Absatz 2 AVBFernwärmeV folgt nichts anderes (wie hier KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 191/17; anderer Ansicht OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

  • KG, 05.07.2021 - 24 U 1061/20

    Wärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln sowie deren …

    In Bezug auf die zweite Feststellungsklage ist die Beklagte drittens der Ansicht, sie sei § 4 Absatz 2 AVB-FernwärmeV befugt gewesen, einseitig eine neue, wirksame Preisänderungsklausel in das Vertragsverhältnis einzuführen (Hinweis unter anderem auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

    Rn. 62 b) Aus § 4 Absatz 2 AVBFernwärmeV folgt nichts anderes (wie hier KG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 20 U 1022/20 ; KG, Urteil vom 28. April 2021 - 28 U 4/20 ; KG, Urteil vom 29. September 2020 - 9 U 19/20; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 191/17; anderer Ansicht OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar 2018 - 27 U 2/17).

  • KG, 21.03.2022 - 8 U 1031/20

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Anforderungen an eine Preisanpassungsklausel des …

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die einseitige Vertragsänderung nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV rechtswirksam, da sich die Vorschrift nach ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung bei den Regelungen zur "Art der Versorgung" in § 4 AVBFernwärmeV darauf beschränkt, Änderungen von allgemeinen Versorgungsbedingungen von deren öffentlicher Bekanntmachung abhängig zu machen (…vgl. Kammergericht, Urteile vom 29.09.2020 - 9 U 19/20 - juris Rz. 26;… vom 28.04.2021 - 28 U 4/20 - juris Rz. 42, 43; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2018 - 27 U 2/17 - juris Rz. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,65408
OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17 (https://dejure.org/2017,65408)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.2017 - 27 U 2/17 (https://dejure.org/2017,65408)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 27 U 2/17 (https://dejure.org/2017,65408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15

    Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testaments

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17
    Rn. 20 Der gegen die Bestellung der Klägerin und den Widerruf der Vollmacht gerichteten Beschwerde der Beklagten half das Amtsgericht Darmstadt nicht ab (Beschluss vom 28.04.2015, 45 VI 582/15); die hiergegen eingelegten Rechtsmittel wurden vom Oberlandesgericht Frankfurt / Main mit Beschluss vom 11.06.2015 (20 W 155/15) und vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.07.2015 (IV ZB 20/15) zurückgewiesen.

    Unter diesen Umständen kann nicht angenommen werden, sie hätte der Beklagten das Wertpapier-Depot schenkweise zuwenden wollen, weil sie eben das nicht schriftlich angeordnet hat, sondern - wie bereits im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11.06.2015 (20 W 155/15, Amtsgericht Darmstadt 45 VI 582/15) eingehend dargestellt - klar und unzweifelhaft sogar zwischen der Generalvollmacht einerseits und der Betreuungsverfügung andererseits unterschieden hat.

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für eine Zurückverweisung; …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17
    Rn. 102 "Die Beweisnot einer Partei (zB Fehlen eines [unabhängigen] Zeugen für den Inhalt eines Gesprächs) berechtigt nicht zu einer Parteivernehmung ohne den erforderlichen Anfangsbeweis; auch hier muss bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache sprechen (BGHZ 110, 363, 366 = NJW 90, 1721, 1722; 99, 363, 364; zu undifferenziert BGH NJW 2013, 2601, 2602; aA StJ/Leipold Rn 28 ff; Schlosser NJW 95, 1404).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Erteilung einer Vollmacht durch einen Minderjährigen; Beweisnot einer Partei als …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17
    Rn. 102 "Die Beweisnot einer Partei (zB Fehlen eines [unabhängigen] Zeugen für den Inhalt eines Gesprächs) berechtigt nicht zu einer Parteivernehmung ohne den erforderlichen Anfangsbeweis; auch hier muss bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache sprechen (BGHZ 110, 363, 366 = NJW 90, 1721, 1722; 99, 363, 364; zu undifferenziert BGH NJW 2013, 2601, 2602; aA StJ/Leipold Rn 28 ff; Schlosser NJW 95, 1404).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17
    Den Anforderungen des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens (s dazu EGMR NJW 95, 1413) ist wie folgt Rechnung zu tragen: Bietet die beweisbelastete Partei für einen von ihr selbst wahrgenommenen Vorgang keinen Zeugen, sondern nur ihre eigene Aussage an, ist sie zur persönlichen Anhörung nach § 141 zu laden (s § 141 Rn 3a); ergibt sich hieraus noch keine Wahrheitsüberzeugung, aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit ihrer Darstellung und sind vorrangige Beweismittel ausgeschöpft (s Rn 3), kann durch Beweisbeschluss (§ 450) die förmliche Vernehmung nach § 448, ggf auch Beeidigung nach § 452, angeordnet werden (s § 141 Rn 1a)." (…Greger in: Zöller a.a.O. Rz. 4).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17
    Rn. 102 "Die Beweisnot einer Partei (zB Fehlen eines [unabhängigen] Zeugen für den Inhalt eines Gesprächs) berechtigt nicht zu einer Parteivernehmung ohne den erforderlichen Anfangsbeweis; auch hier muss bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache sprechen (BGHZ 110, 363, 366 = NJW 90, 1721, 1722; 99, 363, 364; zu undifferenziert BGH NJW 2013, 2601, 2602; aA StJ/Leipold Rn 28 ff; Schlosser NJW 95, 1404).
  • OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15

    Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17
    Rn. 82 Generell ist bei der Auslegung einer Vollmacht als letztwillige Verfügung große Zurückhaltung geboten; an den Nachweis des Testierwillens sind strenge Anforderungen zu stellen und kommt bei verbleibenden Zweifeln eine Auslegung als Testament gerade nicht in Betracht (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - 31 Wx 413/15 -, FamRZ 2016, 1812 ff. m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2015 - IV ZB 20/15

    Notwendigkeit der Zulassung für die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17
    Rn. 20 Der gegen die Bestellung der Klägerin und den Widerruf der Vollmacht gerichteten Beschwerde der Beklagten half das Amtsgericht Darmstadt nicht ab (Beschluss vom 28.04.2015, 45 VI 582/15); die hiergegen eingelegten Rechtsmittel wurden vom Oberlandesgericht Frankfurt / Main mit Beschluss vom 11.06.2015 (20 W 155/15) und vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.07.2015 (IV ZB 20/15) zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 17.08.2016 - 2 W 49/16

    Erbrechtsnachweis bei nicht mehr vorhandenem Testament

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17
    Voraussetzung ist die Feststellung, dass ein (wirksames) Testament einmal existiert hat, dessen Inhalt zuverlässig nachgewiesen ist (vgl. dazu etwa Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 2 W 49/16 -, zit. n. juris, m.w.N. aus der Rechtsprechung), und zudem feststeht, dass nicht der Erblasser selbst dieses vernichtet hat.
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechlichen Gehörs nach § 44 FamFG

    Auch hat der Senat u. a. die von den Beteiligten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in dem Rechtsstreit der Nachlasspflegerin gegen die hiesige Beteiligte zu 1 (Urteil vom 23.10.2017, Az. 27 U 2/17, zitiert nach juris) zur Kenntnis genommen.
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