Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.05.1996 - 27 U 20/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 17.11.1995 - 21 O 34/95
- OLG Hamm, 14.05.1996 - 27 U 20/96
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 14.01.2021 - 12 U 125/19 In der Rechtsprechung sind bislang in ähnlich gelagerten Fällen Haftungsquoten von 2/3 bis 3/4 zu Lasten des Fahrradfahrers angenommen worden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. Mai 1996, 27 U 20/96, juris - 1/3 Autofahrer, 2/3 Fahrradfahrer bei einem Unfall an einer unbeleuchteten Kreuzung ohne Ampelverkehr mit wartepflichtigem Autofahrer und nicht erwiesener Erkennbarkeit des Fahrradfahrers, den Autofahrer trifft nur die Betriebsgefahr; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Dezember 2011, 4 U 65/11, juris - 3/4 Fahrradfahrer, 1/4 Autofahrer bei unbeleuchtet auf der Landstraße fahrendem Fahrradfahrer, wenn der PKW von hinten auf ihn auffährt; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2010, 22 U 153/09, juris - 30 % Mithaftungsanteil des Fahrradfahrers, der ohne Beleuchtung fährt und auf gut beleuchteter Straße mit einem Omnibus kollidiert; LG Gießen, Urteil vom 23. Februar 2006, 3 O 410/05, juris - 1/3 Autofahrer, 2/3 Fahrradfahrer bei Kollision eines ohne Beleuchtung fahrenden Fahrradfahrers mit einem linksabbiegenden Fahrzeug; LG Aachen, Urteil vom 18. September 2003, 1 O 274/00, juris - 1/3 Autofahrer, 2/3 Fahrradfahrer, wenn ein ohne Beleuchtung fahrender Fahrradfahrer mit einem abbiegenden PKW kollidiert).
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