Rechtsprechung
| KG, 28.05.2009 - 27 U 27/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Ohne Fachkunde kein Organisationsverschulden!
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Besprechungen u.ä.
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Organisationsverschulden? Arglist? (IBR 2010, 332)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.02.2008 - 30 O 277/07
- KG, 28.05.2009 - 27 U 27/08
- BGH, 25.02.2010 - VII ZR 103/09
- BGH, 04.03.2010 - VII ZR 103/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 952
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06
Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des …
Auszug aus KG, 28.05.2009 - 27 U 27/08
Ein eigenes Organisationsverschulden der Beklagten sei nicht feststellbar, da sie entsprechend den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs in NJW 2008, 145 ihrer Organisationsverpflichtung genügt habe, indem sie die Streithelferin zu 1.) und zu 2.) sorgfältig ausgesucht habe.So soll vermieden werden, dass der Besteller durch die arbeitsteilige Herstellung einen Nachteil hinsichtlich der Verjährung seiner Gewährleistungssprüche erleidet (vgl. BGH NJW 2008 145, 146).
- BGH, 12.10.2006 - VII ZR 272/05
Zurechnung des Verschuldens von Mitarbeitern des Subunternehmers bei der Prüfung …
Auszug aus KG, 28.05.2009 - 27 U 27/08
Allein die Erkenntnis, dass der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle hätte entdeckt werden können, begründet jedenfalls nicht den die 30-Jährige Verjährung auslösenden Vorwurf der Arglist (vgl. BGH NJW 2007, 366, 367 mwN).
- LG Berlin, 15.04.2014 - 14 O 171/13
Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie: Verschwiegene Arglist?
Ein solches arglistiges Verschweigen wurde nach der Rechtsprechung anerkannt, wenn der Unternehmer den Mangel im Zeitpunkt der Abnahme kannte und ihm bewusst war, dass dieser für die Entschließung des Bestellers erheblich ist und eine Kenntnis vom Mangel ihn unter Umständen von der Abnahme abhalten könnte (OLG Hamm BauR 2011, 130 - 132; KG, Urteil vom 28. Mai 2009 zu 27 U 27/08, ibr-online; KG Berlin, Urteil vom 11. März 2011 - 6 U 128/08 -, ibr-online).Allein die Erkenntnis, dass der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle hätte entdeckt werden können, begründet den die 30-Jährige Verjährung auslösenden Vorwurf der Arglist noch nicht (vgl. BGH NJW 2007, 366, 367 mwN; KG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2009 - 27 U 27/08 -, ibr-online).
Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass der Unternehmer auf den Herstellungsprozess durch eine geeignete Überwachung grundsätzlich überhaupt Einfluss nehmen kann (KG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2009 - 27 U 27/08 ibr-online).
Ein arglistiges Verschweigen seiner Mitarbeiter bzw. der von ihm eingesetzten Nachunternehmerin muss sich der Unternehmer, soweit er sich dieser zur Erfüllung seiner Offenbarungspflichten bedient, nach § 278 BGB zurechnen lassen (KG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2009 - 27 U 27/08 -, ibr-online).
- KG, 11.03.2011 - 6 U 128/08
Zulässigkeit der Vereinbarung des Beginns der Verjährung auch im …
Ein solches arglistiges Verschweigen wurde nach der Rechtsprechung anerkannt, wenn der Unternehmer den Mangel im Zeitpunkt der Abnahme kannte und ihm bewusst war, dass dieser für die Entschließung des Bestellers erheblich ist und eine Kenntnis vom Mangel ihn unter Umständen von der Abnahme abhalten könnte (OLG Hamm BauR 2011, 130 - 132; KG, Urteil vom 28. Mai 2009 zu 27 U 27/08, zitiert nach [...]). - BGH, 25.02.2010 - VII ZR 103/09 KG Berlin - Az. 27 U 27/08 vom 28.05.2009;.
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