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Rechtsprechung
   KG, 01.09.2009 - 27 U 76/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8351
KG, 01.09.2009 - 27 U 76/08 (https://dejure.org/2009,8351)
KG, Entscheidung vom 01.09.2009 - 27 U 76/08 (https://dejure.org/2009,8351)
KG, Entscheidung vom 01. September 2009 - 27 U 76/08 (https://dejure.org/2009,8351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Fernwärme im Sinne von AVB FernwärmeV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fernwärme, wenn Heizung dem Grundstückseigentümer gehört?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Fernwärme i.S.v. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV)

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrechtsinfo.de (Kurzanmerkung)

    Nahwärme ist Fernwärme, Anwendbarkeit der AVB Wärme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fernwärmelieferung bei Versorgung durch hauseigene Heizungsanlage? (IMR 2009, 422)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 229/88

    Begriff der Fernwärme

    Auszug aus KG, 01.09.2009 - 27 U 76/08
    Was unter dem Begriff Fernwärme zu verstehen ist, ist umstritten (vergleiche die Zusammenstellung der unterschiedlichen Ansichten in BGH NJW 1990, 1181 unter B. I 3.b)aa)).

    Unter Hinweis auf diese Änderung der HeizkostenV hat der BGH (NJW 1990, 1181/1183) seine oben zitierte Entscheidung aus dem Jahre 1986 in Frage gestellt, brauchte die hiesige Fallkonstellation dort aber nicht zu entscheiden, da die Heizungsanlage nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers stand.

  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

    Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus KG, 01.09.2009 - 27 U 76/08
    Dafür spricht auch die Entscheidung des BGH (NJW 2006, 1667 mwN), wonach das tragende Element allein die Versorgung anderer sei und auch der Lieferant, der selbst überhaupt nicht produziert, unter die AVB FernwärmeV falle.
  • BGH, 09.04.1986 - VIII ZR 133/85

    Betreiben der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage durch einen Dritten

    Auszug aus KG, 01.09.2009 - 27 U 76/08
    HeizkostenV der Betrieb zentraler Heizungsanlagen einerseits der Lieferung von Fernwärme andererseits gegenübergestellt waren, woraus geschlossen wurde, dass Fernwärme dann nicht vorliegen könne, wenn die Wärmelieferung aus dem Betrieb der zentralen Heizungsanlage des Gebäudeeigentümers erfolgte (BGH NJW 1986, 3195, Rn 23 f nach juris).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09

    Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

    Rn. 5 Das Berufungsgericht (KG, WuM 2010, 42 f.) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09

    Zustandekommen von Versorgungsverträgen über Fernwärme

    Ob eine Lieferung von Fernwärme im Sinne der AVBFernwärmeV anzunehmen ist und damit § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV Anwendung findet, ist allerdings fraglich, weil die Heizungsanlage im Eigentum der Beklagten als den Gebäudeeigentümern steht (dazu einerseits BGH NJW 2006, 1667, 1669 unter Bezug auf BGHZ 109, 118; dagegen nunmehr KG Urt. 1.9.2009 - 27 U 76/08, Grundeigentum 2009, 1312).
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