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Rechtsprechung
   KG, 07.10.2008 - 27 W 123/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9862
KG, 07.10.2008 - 27 W 123/08 (https://dejure.org/2008,9862)
KG, Entscheidung vom 07.10.2008 - 27 W 123/08 (https://dejure.org/2008,9862)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 27 W 123/08 (https://dejure.org/2008,9862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VV RVG Nr. 2300; ; VV RVG Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG : Gebührenrechtliche Behandlung einer dem einstweiligen Verfügungsverfahren vorausgehenden Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reduzierung einer gerichtlichen Verfahrensgebühr unter Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens desselben Gegenstands gemäß Teil 3, Vorbemerkung 3, Abs. 4 VV ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …

    Auszug aus KG, 07.10.2008 - 27 W 123/08
    Die Antragstellerin weist zu Recht daraufhin, dass nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07 = NJW 2008, 1323ff. = MDR 2008, 592f.; Beschluss vom 30.04.2008, III ZB 8/08 = FamRZ 2008, 1346 = AGS 2008, 364f.) eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens desselben Gegenstands gemäß Teil 3, Vorbemerkung 3, Abs. 4 VV RVG angerechnet wird, sodass sich die für die gerichtliche Tätigkeit festzusetzende Verfahrensgebühr entsprechend reduziert.

    Der 1. Zivilsenat hat in dieser Entscheidung die Frage einer Anrechnung der Geschäftsgebühr auch in Anbetracht der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07 für nicht abschließend geklärt erachtet.

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die …

    Auszug aus KG, 07.10.2008 - 27 W 123/08
    Die Antragstellerin weist zu Recht daraufhin, dass nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07 = NJW 2008, 1323ff. = MDR 2008, 592f.; Beschluss vom 30.04.2008, III ZB 8/08 = FamRZ 2008, 1346 = AGS 2008, 364f.) eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens desselben Gegenstands gemäß Teil 3, Vorbemerkung 3, Abs. 4 VV RVG angerechnet wird, sodass sich die für die gerichtliche Tätigkeit festzusetzende Verfahrensgebühr entsprechend reduziert.

    Dies ist jedoch aufgrund der weiteren Entscheidung vom 30.04.2008, III ZB 8/08, nunmehr der Fall.

  • OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Schutzschrift; …

    Auszug aus KG, 07.10.2008 - 27 W 123/08
    Die einem einstweiligen Verfügungsverfahren vorausgehende Abmahnung bzw. die Zurückweisung einer Abmahnung betreffen gebührenrechtlich denselben Gegenstand, so dass eine Anrechnung der entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu erfolgen hat (…ebenso: Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 26. Aufl., § 12, Rz. 1.95; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2008, 6 W 61/08, zitiert nach Juris, Rn. 9; veröffentlicht ferner in: RVG-Report 2008, 314; NJW-Spezial 2008, 604f. mit ablehnender Anmerkung von N. Schneider).
  • KG, 31.03.2008 - 1 W 111/08

    Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im …

    Auszug aus KG, 07.10.2008 - 27 W 123/08
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und nicht der Entscheidung des 1. Zivilsenates des Kammergerichts (Beschluss vom 31.03.2008, 1 W 111/08 = AGS 2008, 216ff. = JurBüro 2008, 304ff. = KG-Report 2008, 560ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2012 - 10 W 5/12

    Umfang der Erstattung von Reisekosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten des …

    In der Rechtssprechung wird eine Anrechnung der für die Abmahnung entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens bejaht (vgl. KG v. 07.10.2008, 27 W 123/08; OLG Frankfurt v. 20.05.2008, 6 W 61/08).
  • OLG Köln, 02.10.2017 - 17 W 150/17

    Anrechnung der für die Abmahnung eines Verstoßes entstandenen Geschäftsgebühr auf …

    Rn. 14 Nach inzwischen ganz herrschender Ansicht, insbesondere der des Bundesgerichtshofs (WRP 2009, 75; s. a. KG AGS 2009, 435; JurBüro 2009, 27; OLG Karlsruhe RVGreport 2010, 457; Hansens RVGreport 2010, 457; 470;… ab 22. Aufl. auch: Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 22. Aufl., Anh. II Rn. 133 f.) ist die für die Abmahnung eines behaupteten Verstoßes entstandene Geschäftsgebühr gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gewerbliche Schutzrechte gemäß Vorb.
  • OLG Koblenz, 10.04.2015 - 14 W 220/15

    Anwaltsgebühren bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und späterer …

    Der Gegenstand ist nach herrschender Meinung in allen Angelegenheiten der Unterlassungsanspruch (BGH WRP 2009, 75; OLG Frankfurt RVGreport 2008, 314 = AGS 2008, 442 ; OLG Hamburg WRP 1981, 470; OLG Karlsruhe AGS 2011, 264; KG JurBüro 2009, 27 und 78).
  • LG Berlin II, 09.12.2025 - 27 O 353/25

    Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Fotos des Anwesens einer Sängerin; …

    Gibt der Gegner die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so ist damit der Hauptsacheanspruch anerkannt und endgültig geregelt (vgl. KG, Beschluss vom 07.10.2008 - 27 W 123/08, BeckRS 2008, 23398; Urteil vom 15.11.2010 - 10 U 28/10, BeckRS 2016, 1784).
  • KG, 21.11.2013 - 10 U 69/13

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Gegendarstellungsansprüchen im …

    Gibt der Gegner die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so ist damit der Hauptsacheanspruch anerkannt und endgültig geregelt (KG, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 27 Ww 123/08, BeckRS 2008, 23398; Schneider, NJW 2009, 2017), Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2008 (NJW 2008, 1744).
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