Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.02.2018 - CI-27 W 145/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beibehaltung des Namens eines ausgeschiedenen Gründungspartners einer Rechtsanwalts-Partnergesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Freiberufler-PartG: Keine Neubildung der Firma im Partnerschaftsregister einer Partnerschaft von Rechtsanwälten mit dem Namen eines Ausgeschiedenen
Verfahrensgang
- AG Essen, 10.10.2017 - PR 1770 (Fall 11)
- OLG Hamm, 01.02.2018 - CI-27 W 145/17
Papierfundstellen
- FGPrax 2018, 259
- NZG 2018, 1355
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 05.10.2016 - 27 W 107/16
Fortführung des Namens einer Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern und …
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17
Diese Entscheidung habe auch in der Rechtsprechung des Senats zur Namensänderung bei Partnerschaftsgesellschaften positive Erwähnung gefunden (Beschlüsse vom 5. Oktober 2016 - 27 W 107/16 - NZG 2016, 1351, 1352, Rn. 11, und vom 18. Juli 2017 - 27 W 79/17 -).Rn. 23 aa) Durch diese Verweisung auf das handelsrechtliche Firmenrecht sollte nach der Intention des Gesetzgebers den Partnern die auch nach dem firmenrechtlichen Grundsatz der Firmenbeständigkeit zulässige Möglichkeit eröffnet werden, den in dem bisherigen Namen enthaltenen ideellen und materiellen Wert auch bei einer Änderung im Bestand der Partner durch Beibehaltung des bisherigen Namens zu erhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 27 W 107/16 - NZG 2016, 1351, Rn. 6 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 12/6152, S. 11;… Schäfer, in: Ulmer/Schäfer, PartGG, 6. Aufl., 2013, § 2 Rn. 20 m.w.N.).
- OLG Hamm, 25.07.2017 - 27 W 79/17
Zulässigkeit der Führung des Namens eines ausgeschiedenen Partners in dem Namen …
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17
Diese Entscheidung habe auch in der Rechtsprechung des Senats zur Namensänderung bei Partnerschaftsgesellschaften positive Erwähnung gefunden (…Beschlüsse vom 5. Oktober 2016 - 27 W 107/16 - NZG 2016, 1351, 1352, Rn. 11, und vom 18. Juli 2017 - 27 W 79/17 -).In dem Beschluss vom 18. Juli 2017 - 27 W 79/17 - hat der Senat ein sachlich berechtigtes Interesse für das Begehren einer Partnerschaft, nur den Namen eines von zwei bereits früher ausgeschiedenen Gesellschafters beibehalten zu wollen, nicht gesehen.
- LG Essen, 14.11.2002 - 7 T 304/02
Namensänderung der Partnerschaftsgesellschaft
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17
Es liege eine der Entscheidung des Landgerichts Essen vom 7. November 2002 - 7 T 304/02 - vergleichbare Fallgestaltung vor, in der die Fortführung des Restnamens für zulässig erklärt worden sei, obwohl einer der ausscheidenden Partner mit der Firmenfortführung nicht einverstanden gewesen sei (Bl. 119 f. d.A.).Rn. 25 Die Beschwerdeführerin beruft sich in diesem Zusammenhang ohne Erfolg auf die Entscheidung des Landgerichts Essen vom 7. November 2002 - 7 T 304/02 -, weil dieser eine Fallkonstellation zugrunde lag, die mit der vorliegenden schon deshalb nicht vergleichbar ist, weil dort keine Namensänderung zur Eintragung angemeldet worden ist, sondern es um die Zulässigkeit der Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft ging, der einer von zwei gleichzeitig ausgeschiedenen Partner widersprochen hatte.
- OLG Hamm, 01.06.2017 - 27 W 51/17
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17
Der Senat habe wiederholt erkannt, dass der Grundsatz der Firmenbeständigkeit bei der Namensänderung einer Partnerschaft Berücksichtigung finden müsse (Beschluss vom 1. Juni 2017 - 27 W 51/17 -).In der dem Beschluss vom 1. Juni 2017 - 27 W 51/17 - zugrundeliegenden Entscheidung ging es um die Frage, ob eine Partnerschaft bei ihrer Neugründung den Namen eines ausgeschiedenen Partners führen darf, der der Firmenfortführung zugestimmt hatte, was vorliegend gerade nicht der Fall ist.
- OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
Partnerschaftsgesellschaft: Änderung des Namens einer Rechtsanwaltssozietät
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Fortführung dem Inhaber zwar den Wert der Firma erhalten soll, gleichwohl aber grundsätzlich nur in einer Weise zulässig ist, die keinen Zweifel an der Identität der fortgeführten mit der bisherigen Firma aufkommen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2002 - 15 W 87/92 - NZG 2002, 866, 867; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 20 W 396/04 - NZG 2005, 925, 926, jew. m.w.N.). - BGH, 12.07.1965 - II ZB 12/64
Zulässigkeit der Änderungen an einer abgeleiteten Firma; Erlangung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17
Der Bundesgerichtshof hat in seiner "Frankona"-Entscheidung, die nach der Rechtsprechung des Senats auch für das Namensrecht von Partnerschaftsgesellschaften nach wie vor Gültigkeit beansprucht, nachträgliche Änderungen nur unter folgenden, eingeschränkten Voraussetzungen zugelassen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 1965 - II ZB 12/64 - BGHZ 44, 116, Rn. 15 ff.): Die Änderung muss entweder im Interesse der Allgemeinheit notwendig oder wünschenswert sein, etwa im Hinblick auf eine Erweiterung oder Einschränkung des Geschäftsumfangs, der Umbenennung des Firmensitzes oder einer Sitzverlegung, oder es müssen sich die Verhältnisse inzwischen in einem wesentlichen Punkt geändert haben und deshalb eine Änderung der Firma vom Standpunkt des Firmeninhabers bei objektiver Beurteilung ein sachlich berechtigtes Anliegen sein. - OLG Hamm, 19.03.2002 - 15 W 87/02
Änderung der fortgeführten Firma
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Fortführung dem Inhaber zwar den Wert der Firma erhalten soll, gleichwohl aber grundsätzlich nur in einer Weise zulässig ist, die keinen Zweifel an der Identität der fortgeführten mit der bisherigen Firma aufkommen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2002 - 15 W 87/92 - NZG 2002, 866, 867; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 20 W 396/04 - NZG 2005, 925, 926, jew. m.w.N.).
- OLG Hamm, 06.12.2019 - 27 W 107/19
Eintragung in ein Partnerschaftsregister
Rn. 9 Von diesen Grundsätzen, die auch heute noch gelten und insbesondere von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt werden (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NZG 2005, 925 ff.; OLG Düsseldorf, NZG 2019, 949 f.; Senat, Beschluss vom 29.07.2014, 27 W 63/14; Beschluss vom 05.10.2016, 27 W 107/16, NZG 2016, 1351 ff.; Beschluss vom 01.02.2018, 27 W 145/17, NZG 2018, 1355 ff.), ist das Registergericht zwar zutreffend ausgegangen; unter dem zweitgenannten Aspekt kann der angemeldete Name aber im vorliegenden Einzelfall eingetragen werden.
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