Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.03.2005 - 27 W 44/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 116 ZPO
- Judicialis
ZPO § 116
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 116
Zumutbarkeit der Beteiligung von Insolvenzgläubigern an der Aufbringung von Kosten für einen Rechtsstreit des Insolvenzverwalters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der "wirtschaftlich Beteiligten"; Zumutbarkeit der Aufbringung von Kosten für an der Insolvenzforderung gering beteiligte Insolvenzgläubiger bei einem Rechtsstreit des Insolvenzverwalters; Festlegung einer "Zumutbarkeit"; Berücksichtigung von Nebenforderungen bei ...
Verfahrensgang
- LG Essen - 18 O 29/05
- OLG Hamm, 24.03.2005 - 27 W 44/05
- OLG Hamm, 09.06.2005 - 27 W 44/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft - …
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2005 - 27 W 44/05
Dabei ist anerkannt, dass Vorschüsse nur denjenigen dieser Beteiligten zuzumuten sind, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozessrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird (BGH NJW 1991, 40, 41).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.06.2005 - 27 W 44/05 |
Verfahrensgang
- LG Essen - 18 O 29/05
- OLG Hamm, 24.03.2005 - 27 W 44/05
- OLG Hamm, 09.06.2005 - 27 W 44/05
Papierfundstellen
- NZI 2006, 42
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17
Prozesskostenhilfe für den Aktivprozess eines Insolvenzverwalters: Beurteilung …
Der gegenteiligen Auffassung, die sich die Rechtsbeschwerde zu eigen macht, wonach alle Gläubiger außer Betracht zu bleiben haben, deren Anteil an den festgestellten Forderungen eine für alle Fälle abstrakt festgelegte, in einem Vomhundertsatz (etwa vier vom Hundert oder fünf vom Hundert) ausgedrückte Quote unterschreitet (OLG Hamm, OLGR 2005, 617, 619; NZI 2006, 42; ZIP 2007, 147, 148;… MünchKomm-ZPO/Wache, 5. Aufl., § 116 Rn. 15;… Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 4. Aufl., § 116 Rn. 5;… Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 14. Aufl., § 116 Rn. 6), vermag der Senat nicht zu folgen. - OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07
Zumutbarkeit eines Kostenvorschusses im Insolvenzverfahren durch das Bundesland
Die Aufbringung eines Prozesskostenvorschusses ist für einen Insolvenzgläubiger - unabhängig von sonstigen Vergleichsrechnungen - auch dann zumutbar, wenn der infolge der Prozessführung für ihn zu erwartende Mehrerlös ein Vielfaches (hier das 6Fache) des erforderlichen Vorschusses beträgt (Ergänzung zu Senat, NZI 2006, 42 und Senat, ZIP 2005, 1711).a) Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung, auch in mehreren veröffentlichten Beschlüssen (u.a. Beschluss vom 9.6. 2005 - 27 W 44/05 - = NZI 2006, 42; Beschluss vom 21.6.2005 - 27 W 17/05 - = ZIP 2005, 1711), die Auffassung vertreten, dass es für die Zumutbarkeit der Aufbringung des Vorschusses darauf ankommt, in welcher Höhe der Insolvenzgläubiger Vorschüsse aufzubringen hätte, wenn er den auf ihn voraussichtlich entfallenden Verbesserungsbetrag selbst in einem Rechtsstreit verfolgen würde.
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