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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11346
OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10 (https://dejure.org/2010,11346)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2010 - 27 WF 49/10 (https://dejure.org/2010,11346)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2010 - 27 WF 49/10 (https://dejure.org/2010,11346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei unterbliebener Verteidigung gegen ein Verfahrenskostenhilfegesuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 125
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 9 WF 197/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für den Beklagten im Unterhaltsprozess: …

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Rn. 5 Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7;… Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36;… offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum …

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Rn. 5 Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7;… Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36;… offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe zugunsten des Beklagten wegen Mutwilligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Rn. 5 Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7;… Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36;… offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Oldenburg, 13.05.2002 - 12 WF 81/02

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung; Prozesskostenhilfe (PKH); Zurückhalten von …

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Rn. 5 Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7;… Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36;… offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1997 - 3 WF 234/96
    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Rn. 5 Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7;… Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36;… offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen …

    Für möglich halten die Mutwilligkeit bei Unterlassen der Geltendmachung bereits im gegnerischen PKHVerfahren etwa Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf ( Beschluß vom 15. Januar 1997 - 3 WF 234/96 - FamRZ 1997, 1017 f. Leitsatz 2), Oldenburg ( Beschluß vom 13. Mai 2002 - 12 WF 81/02 - FamRZ 2002, 1712 f. - Leitsatz) und Köln ( Beschluß vom 25. September 2008 - 2 W 63/08 - JurBüro 2009, 145 f., Leitsatz. Beschluß vom 28. April 2010 - 27 WF 49/10 - BeckRS 2010, 13535 [bereits zum FamFG]) sowie des Brandenburgischen OLG ( Beschluß vom 19. Juli 2007 - 9 WF 197/07 - FamRZ 2008, 39 f. - Leitsatz).
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