Rechtsprechung
AG München, 16.11.2006 - 272 C 24950/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gefährliche Zapfpistole - wer haftet?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tankstelle haftet für Schaden durch herabfallende Zapfpistole - Tankstellenbetreiber hat eine allgemeine Nichtschädigungspflicht gegenüber seinen Kunden
Wird zitiert von ... (2)
- AG Ingolstadt, 05.11.2007 - 15 C 2648/06
Beschädigung des Autos durch Zapfhahn
Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe hat die Beklagte zu vertreten, dass sich am 30.05.06 von einer Zapfsäule der von ihr betriebenen Tankstelle ein Zapfhahn löste und gegen das Fahrzeug des Klägers fiel (vgl. AG München, Urteil vom 16.11.06, Az. 272 C 24950/06 ). - LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11
Schadensersatzanspruch: Verkehrssicherungspflicht eines Tankstellenbetreibers …
Innerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Tankstellenbetreiber und Kunde ist deshalb anerkannt, dass die Maßstäbe zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden können, die jedem obliegt, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenanlage gleich welcher Art für Dritte öffnet (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1537; Diehl, Anmerkung zu AG München, Urteil vom 16.11.2006 - 272 C 24950/06, ZfS 2007, 335).