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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 13.12.1984 | FG München, 06.05.1983

Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.1984 - 129/82, 274/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2257
EuGH, 13.12.1984 - 129/82, 274/82 (https://dejure.org/1984,2257)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.1984 - 129/82, 274/82 (https://dejure.org/1984,2257)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 129/82, 274/82 (https://dejure.org/1984,2257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 46; ; Beamtenstatut Art. 31 Abs. 2 b; ; Beamtenstatut Art. 5 Abs. 3

  • EU-Kommission PDF

    Lux / Rechnungshof

    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - ERNENNUNG IN DER EINGANGSBESOLDUNGSGRUPPE - VOM STATUT GESTATTETE AUSNAHME - FESTSETZUNG DURCH EINEN ALLGEMEINEN BESCHLUSS - ERMESSEN DER VERWALTUNG - GRENZEN - KEIN ERMESSEN

  • EU-Kommission

    Lux / Rechnungshof

  • Wolters Kluwer

    Besetzung eines Dienstposten der höheren Besoldungsgruppe; Kriterien für das Auswahlverfahren von Bewerbern zur Besetzung eines Dienstpostens; Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Objektivität bei der Einstufung in die Besoldungsgruppen von Beamten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - ERNENNUNG IN DER EINGANGSBESOLDUNGSGRUPPE - VOM STATUT GESTATTETE AUSNAHME - FESTSETZUNG DURCH EINEN ALLGEMEINEN BESCHLUSS - ERMESSEN DER VERWALTUNG - GRENZEN - KEIN ERMESSEN - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 5 ABSATZ 3 UND 31 ABSATZ 2 BUCHSTABE B]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.1982 - 9/81

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 13.12.1984 - 129/82
    Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 9/81 (Williams, Slg. 1982, 3301) gehe jedoch hervor, daß die unterschiedliche Art der Ernennung für die Einstufung unerheblich sei und insoweit keine Ungleichbehandlung rechtfertigen könne.
  • EuGH, 09.03.1977 - 54/75

    De Dapper / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.12.1984 - 129/82
    Das stelle einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden dar, zumal die Entscheidungen einer nicht ordnungsgemäß zusammengesetzten Personalvertretung nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1977 in der Rechtssache 54/75 (de Dapper/Parlament, Slg. 1977, 471) nicht nachträglich angefochten werden könnten.
  • EuGH, 21.01.2003 - C-378/00

    Kommission / Parlament und Rat - Komitologie - Beschluss 1999/468/EG des Rates …

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Gemeinschaftsorgan nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch dann, wenn ein von ihm erlassener Rechtsakt keine Rechtsnorm aufstellt, an die das Organ in jedem Fall gebunden wäre, sondern nur eine Verhaltensnorm enthält, die einen Hinweis auf die zu befolgende Praxis darstellt, hiervon nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann (in diesem Sinne Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, Randnr. 20, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1984 in den Rechtssachen 129/82 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-344/05

    Kommission / De Bry - Rechtsmittel - Beamte - Beurteilung der beruflichen …

    Vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73 (Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12), vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82 (Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981, Randnr. 20) und vom 13. Dezember 1984 in den Rechtssachen 129/82 und 274/82 (Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20) sowie Urteil des Gerichts vom 10. September 2003 in der Rechtssache T-165/01 (McAuley/Rat, Slg. ÖD 2003, I-A-193 und II-963, Randnr. 44).
  • EuGöD, 30.11.2009 - F-55/08

    De Nicola / EIB

    Gerichtshof: 13. Dezember 1984, Lux/Rechnungshof, 129/82 und 274/82, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20.
  • EuGH, 11.07.1985 - 119/83

    Appelbaum / Kommission

    DA NACH ARTIKEL 5 ABSATZ 3 DES STATUTS , DEM DER GERICHTSHOF FÜR DAS RECHT DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES EINE ENTSCHEIDENDE BEDEUTUNG BEIGEMESSEN HAT ( URTEIL VOM 13. DEZEMBER 1984 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 129 UND 274/82 , LUX/RECHNUNGSHOF , SLG. 1984, 4127 ), ' ' FÜR EINSTELLUNG... DER BEAMTEN DER GLEICHEN LAUFBAHNGRUPPE ODER DER GLEICHEN SONDERLAUFBAHN... JEWEILS DIE GLEICHEN VORAUSSETZUNGEN ' ' GELTEN , STELLT SICH DIE FRAGE , OB DIE RECHTLICHE UND TATSÄCHLICHE SITUATION DES KLAEGERS ZUM ZEITPUNKT SEINER EINSTELLUNG EINE SOLCHE DIFFERENZIERUNG GEGENÜBER DER EINSTELLUNG DER BEDIENSTETEN AM SITZ DER EGZ RECHTFERTIGTE.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83

    Edmund Appelbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Ihr Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 129 und 274/82 (Lux, Slg. 1984, 4127).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86

    Sergio Del Plato und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    - Urteil vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 80 bis 83/81 und 182 bis 185/82, R. Adam u. a./ Kommission, Slg. 1984, 3411, Randnr. 22; siehe auch meine Schlußanträge in der Rechtssache 15/85, Consorzio cooperative d'Abruzzo, Slg. 1987, 1005, 1014, sowie die dort zitierten Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …

    - Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81; Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023; Urteil vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 80 bis 83/81 und 182 bis 185/82, Adam/Kommission, Slg. 1984, 3411; Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 129 und 274/82, Lux/Rcchnungshof, Slg. 1984, 4127.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85

    M. Hamai gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Ernennung, …

    Stets ist Artikel 5 Absatz 3 des Beamtenstatuts zu beachten, der, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, "für das Recht des europäischen öffentlichen Dienstes von wesentlicher Bedeutung ist" (Urteile in den Rechtssachen 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe; 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 119/83, Appelbaum/ Kommission, Slg. 1985, 2423 Randnr. 25 der Entscheidungsgründe).
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Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.1984 - 274/82   

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https://dejure.org/1984,9038
EuGH, 13.12.1984 - 274/82 (https://dejure.org/1984,9038)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.1984 - 274/82 (https://dejure.org/1984,9038)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 274/82 (https://dejure.org/1984,9038)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90

    Untersagung des Gewerbes: Chinchillazucht; Unzuverlässigkeit des …

    Abgesehen von dem Schutz der Arbeitnehmer ist es ausschließliches Ziel des Gewerbeuntersagungsverfahrens, Gewerbetreibende vom Wirtschaftsverkehr fernzuhalten, die wegen der Besorgnis einer nicht ordnungsmäßigen Gewerbeausübung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (BVerwG, U. v. 2. Februar 1982, 1 C 52.78, GewA 1982, 233; OVG Lüneburg, U. v. 11. Dezember 1984, 9 OVG A 274/82, GewA 1985, 95).
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   FG München, 06.05.1983 - V 274/82 L   

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https://dejure.org/1983,17616
FG München, 06.05.1983 - V 274/82 L (https://dejure.org/1983,17616)
FG München, Entscheidung vom 06.05.1983 - V 274/82 L (https://dejure.org/1983,17616)
FG München, Entscheidung vom 06. Mai 1983 - V 274/82 L (https://dejure.org/1983,17616)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1984, 62
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 30.03.1990 - VI R 188/87

    Nebenberufliche Tätigkeit i. S. von § 3 Nr. 26 EStG, wenn Zeitaufwand niedriger …

    a) Dieser Begriff wird in der Rechtsprechung der FG und im Schrifttum nach unterschiedlichen Kriterien bestimmt, so z.B. nach dem Umfang, in dem aus der Tätigkeit der Lebensunterhalt bestritten wird (…z.B. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 3 EStG, Grüne Seiten, Erl. zu Nr. 26 m.w.N.; in diesem Sinne auch die Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze, BTDrucks 8/3688 S. 16) oder bestritten werden kann (FG München, Urteil vom 6. Mai 1983 V 274/82 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 62; FG Münster, Urteil vom 28. Januar 1987 IV 3873 u. 4570/83 E, EFG 1987, 395), oder nach dem Verhältnis der nebenberuflichen Tätigkeit zu dem vom Steuerpflichtigen ausgeübten - nicht unbedingt der Einkunftserzielung dienenden - Hauptberuf (FG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 1983 I 290/82, EFG 1984, 110;… v. Beckerath in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 3 Rdnr. B 26/33 m.w.N.), oder danach, wie die fragliche Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der Merkmale Zeitaufwand, Höhe der Vergütung und Umfang des Beitrags zum Lebensunterhalt, zu beurteilen ist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Februar 1989 3 K 227/87, EFG 1989, 398;… Meincke in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 3 Rdnr. 143; Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 19. Juni 1981, BStBl I 1981, 502), oder ob die Tätigkeit als solche nach Inhalt, Zeitaufwand und Höhe der Vergütung nebenberuflichen Charakter hat (Schmidt-Liebig, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1984, 369).
  • FG Niedersachsen, 20.01.1989 - II 611/85

    Lohnsteuer; nebenberufliche Tätigkeit

    [Hinweis:] Bisher ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob der Terminus ,,nebenberuflich'' voraussetzt, daß die Einkünfte aus dieser Tätigkeit nicht das Bestreiten des Lebensunterhalts ermöglichen dürfen (vgl. z.B. FG München v. 6.5.1983 - V 274/82 L, EFG 1984, 62), oder ob es genügt, daß aus der Haupttätigkeit der Lebensunterhalt bestritten werden kann und die Nebentätigkeit im Verhältnis zur Haupttätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. z.B. FG Rheinland-Pfalz v. 4.7.1985 - 3 K 252/83, EFG 1986, 9; BMF v. 19.6.1981 - IV B 4 - S 2121 - 53/81, BStBl 1981 I 502).
  • FG Saarland, 15.10.1986 - I 48/85
    Nach einer Ansicht soll nur eine Tätigkeit nebenberuflich sein, aus der nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten wird (FG München, Urteil vom 06.05.1983 V 274/32 L, EFG 1984, 62, und die dort zitierte Literatur).
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