Rechtsprechung
| AG Köln, 05.07.2012 - 274 C 22/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rabüro.de
Zum Anspruch auf Erstattung von Nutzungsausfall, Auslagenpauschale und vorgerichtliche Anwaltskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung von Nutzungsausfall, Auslagenpauschale und Übernahme der Kosten für eine vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zur Schadensregulierung mit der Kaskoversicherung nach einem Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus AG Köln, 05.07.2012 - 274 C 22/12
Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalls bei dem eigenen Versicherer (BGH, NJW 2005, 1112 m.w.N.). - LG Wuppertal, 07.04.2010 - 8 S 92/09
Rechtsverfolgungskosten als ersatzpflichtige Aufwendungen eines bei einem …
Auszug aus AG Köln, 05.07.2012 - 274 C 22/12
Dies gilt insbesondere für die anwaltliche Geltendmachung der Kaskoregulierung (LG Wuppertal, ZfS 2010, 519 [520]). - BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52
Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers
Auszug aus AG Köln, 05.07.2012 - 274 C 22/12
Rn. 6 Nach den Grundsätzen des sog. Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme einer bestehenden Kaskoversicherung (s. BGH, Urt. v. 17.03.1954, Az. VI ZR 162/52) kann die Klägerin von der Beklagten bzgl. der durch die Kaskoversicherung ausgeglichenen Reparaturkosten (1.689,99 EUR) grundsätzlich den Selbstbehalt i.H.v. 300,- EUR fordern.
- AG Bad Segeberg, 19.02.2015 - 17 C 144/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Spurwechslers mit einem …
Denn hierbei handelt es sich nicht um einen kongruenten, sondern um einen inkongruenten Schaden, also einen sog. Sachfolgeschaden (Anschluss an AG Köln, Urteil vom 5. Juli 2012, 274 C 22/12, AGS 2012, 436).Rn. 48 Die von der Klägerin geltend gemachte Selbstbeteiligung stellt einen sog. kongruenten Schaden dar (…AG Köln, Urt. v. 05.07.2006 - 135 C 157/06, juris Rn. 15; AG Köln, Urt. v. 05.07.2012 - 274 C 22/12, juris Rn. 5;… AG Ansbach, Urt. v. 28.12.2007 - 1 C 1266/07, juris Rn. 24).
Denn hierbei handelt es sich nicht um einen kongruenten, sondern um einen inkongruenten Schaden, also einen sog. Sachfolgeschaden (AG Köln, Urt. v. 05.07.2012 - 274 C 22/12, juris Rn. 6; Lemcke/Heß, NJW-Spezial 2007, 63).
Denn hierbei handelt es sich nicht um einen kongruenten, sondern um einen inkongruenten Schaden, also einen sog. Sachfolgeschaden (AG Köln, Urt. v. 05.07.2012 - 274 C 22/12, juris Rn. 6; Lemcke/Heß, NJW-Spezial 2007, 63).
Ob Rechtsanwaltskosten, die dem Geschädigten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung entstanden sind, dem Quotenvorrecht unterliegen (…so AG Herford, Urt. v. 08.03.2002 - 12 C 1609/01, SP 2002, 247, juris Rn. 36;… AG Ansbach, Urt. v. 28.12.2007 - 1 C 1266/07, juris Rn. 28 f. a.A. LG Wuppertal, Urt. v. 07.04.2010 - 8 S 92/09, ZfSch 2010, 519 f.; AG Köln, Urt. v. 05.07.2012 - 274 C 22/12, juris Rn. 6), kann nach dem Gesagten vorliegend ebenfalls dahinstehen.
- AG Geldern, 27.07.2020 - 35 C 1/19 Die von dem Kläger geltend gemachte Selbstbeteiligung stellt einen sog. kongruenten Schaden dar (…AG Köln, Urt. v. 05.07.2006 - 135 C 157/06, juris Rn. 15; AG Köln, Urt. v. 05.07.2012 - 274 C 22/12, juris Rn. 5;… AG Ansbach, Urt. v. 28.12.2007 - 1 C 1266/07, juris Rn. 24).
Denn hierbei handelt es sich nicht um einen kongruenten, sondern um einen inkongruenten Schaden, also einen sog. Sachfolgeschaden (AG Köln, Urt. v. 05.07.2012 - 274 C 22/12, juris Rn. 6; Lemcke/Heß, NJW-Spezial 2007, 63).
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