Rechtsprechung
LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 322/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen; Objektiver Bezug der als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte zum Inland
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 322/14
- OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
- BGH, 25.10.2016 - VI ZR 678/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 322/14
Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde (vgl. BGH, Urteil vom 2.3.2010, Az.: VI ZR 23/09 - New York Times). - BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10
BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 322/14
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.3.2011 (NJW 2011, 2059-2061) kann die Zuständigkeit deutscher Gerichte auch bei Vorliegen eines Wohnsitzes im Inland verneint werden. - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 322/14
Nach der Entscheidung vom 8.5.2012 (NJW 2012, 2197-2201) ist Erfolgsort jedenfalls der Ort, an dem der Verletzte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
- OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 121/15
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage der Ehefrau …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.06.2015 verkündete Zwischenurteil des Landgerichts Köln (28 O 322/14) wird zurückgewiesen.Das Landgericht hat die Klage - nach Erlass eines antragsgemäß ergangenen Versäumnisurteils und Einspruch der Beklagten - mit Zwischenurteil vom 11.06.2015 (28 O 322/14, Bl. 124 ff.) gemäß § 280 Abs. 2 ZPO für zulässig erklärt.