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   LG Köln, 05.09.2005 - 28 O 330/05   

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https://dejure.org/2005,21603
LG Köln, 05.09.2005 - 28 O 330/05 (https://dejure.org/2005,21603)
LG Köln, Entscheidung vom 05.09.2005 - 28 O 330/05 (https://dejure.org/2005,21603)
LG Köln, Entscheidung vom 05. September 2005 - 28 O 330/05 (https://dejure.org/2005,21603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönlichkeitsverletzung durch Bereithalten eines eine Person identifizierenden Artikels im Internet; Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Spätere Zulässigkeit der Veröffentlichung einer Berichterstattung über Straftaten bei einer Einstellung in ein ...

  • Wolters Kluwer

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Speicherung eines eine Person identifizierenden Artikels im Internet; Unterschied zwischen einer aktuellen Berichterstattung und einer Archivierung eines früheren Berichts im Hinblick auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Köln, 05.09.2005 - 28 O 330/05
    Die Parteien streiten allein und ausschließlich darum, ob die einmal zulässige Veröffentlichung bei einer Einstellung in ein Onlinearchiv später (irgendwann) unzulässig wird, weil etwa das nach Art. 1, 2 GG durchaus schützenswerte Interesse des Straftäters, allein gelassen zu werden (BverfGE 35, 202 - Lebach), irgendwann die Interessen der Öffentlichkeit oder der Presse überwiegt.
  • LG Hamburg, 26.04.2002 - 324 O 598/01

    Haftung für die Verbreitung persönlichkeitsrechtsverletzender Äußerungen in

    Auszug aus LG Köln, 05.09.2005 - 28 O 330/05
    Ausgehend davon überzeugt insbesondere der Verweis des Antragstellers auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 26. April 2002 - 324 O 598/01, Bl. 49 ff. d.A.) im Ansatz nicht, da dort ein unzulässiger und längst verbotener Artikel nochmals in ein Archiv eingestellt wurde und von daher die dortige Auseinandersetzung mit der Verbreiterhaftung von Bibliothekaren durchaus geboten und sinnvoll schien (vgl. auch den ähnlichen Fall bei OLG München, Beschl. v. 11.11.2002 - 1 W 1991/02, AfP 2003, 76).
  • OLG München, 11.11.2002 - 21 W 1991/02

    Aufnahme einer untersagten Äußerung in das Online-Archiv des Schuldners

    Auszug aus LG Köln, 05.09.2005 - 28 O 330/05
    Ausgehend davon überzeugt insbesondere der Verweis des Antragstellers auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 26. April 2002 - 324 O 598/01, Bl. 49 ff. d.A.) im Ansatz nicht, da dort ein unzulässiger und längst verbotener Artikel nochmals in ein Archiv eingestellt wurde und von daher die dortige Auseinandersetzung mit der Verbreiterhaftung von Bibliothekaren durchaus geboten und sinnvoll schien (vgl. auch den ähnlichen Fall bei OLG München, Beschl. v. 11.11.2002 - 1 W 1991/02, AfP 2003, 76).
  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus LG Köln, 05.09.2005 - 28 O 330/05
    a) Dabei lässt die Kammer offen, ob grundsätzlich der rechtlichen Bewertung des Kammergerichts Berlins im Urteil vom 19.10.2001 - 9 W 132/01 (Anlage K 8, Bl. 45 d.A.) und des Landgerichts C2 (Urt. v. 12.4.2001 - 27 O 103/01, AfP 2001, 337 ff.) uneingeschränkt zu folgen ist, wonach das Einstellen in online-Archive bereits kein eigenständiges Behaupten oder Verbreiten sein soll, weil das Archiv seiner Natur nach nur die Aussage beeinhalte, dass diese Nachricht früher einmal verbreitet worden sei, ohne dass man sich den Inhalt heute erneut zu eigen mache (zustimmend wohl auch Windhager/Richter , "Online-Archive am Ende"?, Medienrecht 4/2003, 211 ff. http.://normative.zusammenhaenge.at/beitraege/online-archiv.htm).
  • LG Berlin, 12.04.2001 - 27 O 103/01

    Vorrang des Informationsinteresses der Öffentlichkeit bezüglich einer aktuellen

    Auszug aus LG Köln, 05.09.2005 - 28 O 330/05
    a) Dabei lässt die Kammer offen, ob grundsätzlich der rechtlichen Bewertung des Kammergerichts Berlins im Urteil vom 19.10.2001 - 9 W 132/01 (Anlage K 8, Bl. 45 d.A.) und des Landgerichts C2 (Urt. v. 12.4.2001 - 27 O 103/01, AfP 2001, 337 ff.) uneingeschränkt zu folgen ist, wonach das Einstellen in online-Archive bereits kein eigenständiges Behaupten oder Verbreiten sein soll, weil das Archiv seiner Natur nach nur die Aussage beeinhalte, dass diese Nachricht früher einmal verbreitet worden sei, ohne dass man sich den Inhalt heute erneut zu eigen mache (zustimmend wohl auch Windhager/Richter , "Online-Archive am Ende"?, Medienrecht 4/2003, 211 ff. http.://normative.zusammenhaenge.at/beitraege/online-archiv.htm).
  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 05.09.2005 - 28 O 330/05 - wird zurückgewiesen.
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