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   LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15   

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LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15 (https://dejure.org/2017,57072)
LG Köln, Entscheidung vom 22.03.2017 - 28 O 388/15 (https://dejure.org/2017,57072)
LG Köln, Entscheidung vom 22. März 2017 - 28 O 388/15 (https://dejure.org/2017,57072)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Danach genügt es zur Begründung der Zuständigkeit, wenn der Kläger schlüssig Tatsachen behauptet, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk begangene unerlaubte Handlung ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.2010 - VI ZR 23/09, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Der VI. Zivilsenat des BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 2.3.2010 (VI ZR 23/09, juris Rn. 16) dafür ausgesprochen, dass die bloße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte nicht ausreiche, weil diese infolge der technischen Rahmenbedingungen in jedem Staat gegeben sei.

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner "Autocomplete-Entscheidung" (Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 ff. = NJW 2013, 2348 ff.) entschieden, dass den Suchwortergänzungsvorschlägen einer Suchmaschine aus Sicht des durchschnittlichen Nutzers eine eigene inhaltliche Aussage dahingehend zu entnehmen sei, dass zwischen dem eingegebenen Suchbegriff und dem von ihr angezeigten ergänzenden Suchwortvorschlag ein inhaltlicher Zusammenhang bestehe.
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Ob diese Bewertung der "Autocomplete"-Funktion aber auch auf die hier in Rede stehende "reine" Suchanzeige der Beklagten übertragbar ist, erscheint indes deshalb fraglich, weil der Bundesgerichtshof in derselben Entscheidung ausdrücklich auch darauf hingewiesen hat, dass es sich bei der Suchwortergänzungsfunktion gerade nicht um eine rein technische, automatische und passive Tätigkeit handelt, für die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 23.03.2010 - C 236/08 bis C-238/08, NJW 2010, 2029, Tz. 29) eine Haftungsprivilegierung in Betracht kommen könne.
  • OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 173/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Im Urteil vom 13.10.2016 (15 U 173/15) hat das Oberlandesgericht Köln hierzu ausgeführt:.
  • OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09

    Blogspot

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Nach neuerer, weitergehender obergerichtlicher Rechtsprechung ist es sogar unerheblich, ob der Snippet nur eine bruchstückhafte Wiedergabe der verlinkten Seite enthält oder ganze Sätze; ebenso soll es keine Rolle spielen, ob sich die automatisch generierte Vorschau im Rahmen der Kernaussage des verlinkten Textes hält (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 02.03.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490 und vom 26.05.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685 ff.; KG Berlin § 522 Abs. 2 ZPO-Verfügung vom 14.06.2011 - 10 U 59/11, juris sowie anschließender § 522 Abs. 2 ZPO-Beschluss vom 25.07.2011 - 10 U 59/11, MMR 2012, 129).
  • OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11

    Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Nach neuerer, weitergehender obergerichtlicher Rechtsprechung ist es sogar unerheblich, ob der Snippet nur eine bruchstückhafte Wiedergabe der verlinkten Seite enthält oder ganze Sätze; ebenso soll es keine Rolle spielen, ob sich die automatisch generierte Vorschau im Rahmen der Kernaussage des verlinkten Textes hält (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 02.03.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490 und vom 26.05.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685 ff.; KG Berlin § 522 Abs. 2 ZPO-Verfügung vom 14.06.2011 - 10 U 59/11, juris sowie anschließender § 522 Abs. 2 ZPO-Beschluss vom 25.07.2011 - 10 U 59/11, MMR 2012, 129).
  • OLG Hamburg, 20.02.2007 - 7 U 126/06

    Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Bereits in früheren obergerichtlichen Entscheidungen wurde deshalb ein eigener Aussageinhalt der Suchanzeige jedenfalls dann verneint, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite angezeigt wurden, sondern lediglich einzelne Worte als "Schnipsel" (Snippets), die auch im Zusammenhang mit der angezeigten Überschrift nicht als ein sinnhaftes Ganzes erschienen (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 20.20.2007 - 7 U 126/06, MMR 2007, 315 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2008, 4 U 109/08, MMR 2009, 190).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2008 - 4 U 109/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnis

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Bereits in früheren obergerichtlichen Entscheidungen wurde deshalb ein eigener Aussageinhalt der Suchanzeige jedenfalls dann verneint, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite angezeigt wurden, sondern lediglich einzelne Worte als "Schnipsel" (Snippets), die auch im Zusammenhang mit der angezeigten Überschrift nicht als ein sinnhaftes Ganzes erschienen (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 20.20.2007 - 7 U 126/06, MMR 2007, 315 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.11.2008, 4 U 109/08, MMR 2009, 190).
  • KG, 25.07.2011 - 10 U 59/11

    Keine Haftung von Google für Suchergebnisse

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Nach neuerer, weitergehender obergerichtlicher Rechtsprechung ist es sogar unerheblich, ob der Snippet nur eine bruchstückhafte Wiedergabe der verlinkten Seite enthält oder ganze Sätze; ebenso soll es keine Rolle spielen, ob sich die automatisch generierte Vorschau im Rahmen der Kernaussage des verlinkten Textes hält (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 02.03.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490 und vom 26.05.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685 ff.; KG Berlin § 522 Abs. 2 ZPO-Verfügung vom 14.06.2011 - 10 U 59/11, juris sowie anschließender § 522 Abs. 2 ZPO-Beschluss vom 25.07.2011 - 10 U 59/11, MMR 2012, 129).
  • KG, 14.06.2011 - 10 U 59/11
    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15
    Nach neuerer, weitergehender obergerichtlicher Rechtsprechung ist es sogar unerheblich, ob der Snippet nur eine bruchstückhafte Wiedergabe der verlinkten Seite enthält oder ganze Sätze; ebenso soll es keine Rolle spielen, ob sich die automatisch generierte Vorschau im Rahmen der Kernaussage des verlinkten Textes hält (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 02.03.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490 und vom 26.05.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685 ff.; KG Berlin § 522 Abs. 2 ZPO-Verfügung vom 14.06.2011 - 10 U 59/11, juris sowie anschließender § 522 Abs. 2 ZPO-Beschluss vom 25.07.2011 - 10 U 59/11, MMR 2012, 129).
  • OLG Köln, 25.01.2018 - 15 U 56/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.3.2017 (28 O 388/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Auf entsprechenden Hinweis des Senats im Verhandlungstermin vom 23.11.2017 beantragt der Kläger nunmehr sinngemäß, unter Abänderung des am 22.3.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln (28 O 388/15) die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei Eingabe des Namens des Klägers "H" in die Suchmaske der Beklagten unter H2.de bzw. H2.com durch das das Suchergebnis.

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