Rechtsprechung
   LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34370
LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06 (https://dejure.org/2008,34370)
LG Köln, Entscheidung vom 03.12.2008 - 28 O 483/06 (https://dejure.org/2008,34370)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 28 O 483/06 (https://dejure.org/2008,34370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,34370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließliche Vermarktungsrechte einer Spielvorrichtung sowie die Einräumung der Nutzungsrechte eines Kontrollgeräts für Lernheftchen werden durch arbeitsvertraglichen Regelungen bedingt; Bedingung der ausschließlichen Vermarktungsrechte einer Spielvorrichtung sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74

    Merkmalklötze

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06
    Soweit die Beklagte zur Begründung der fehlenden urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der Spielvorrichtungen der Klägerin die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Merkmalklötzen heranzieht (BGH GRUR 1976, 434), vermag die Kammer dem nicht beizutreten.

    Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht mehr zu entnehmen, als dass die Lehrmethode als solche - ähnlich der Spielidee bzw. des Spielkonzepts - nicht urheberrechtlich geschützt ist (vgl. BGH GRUR 1976, 434; dazu Schricker, UrhG, § 2 Rn. 208).

    Anders als bei den Merkmalklötzen, bei denen die Formen durch die Geometrie vorgegeben und nicht frei wählbar oder variierbar waren (vgl. BGH GRUR 1976, 434), ist die von der Klägerin geschaffene Darstellungsweise, durch geometrische Muster auf der Rückseite von Aufgabenplättchen bzw. Symbolen auf der Rückseite von Kippschaltern die Richtigkeit von Antworten auf der Lehre dienende Fragen optisch zu veranschaulichen und dadurch einen Lerneffekt zu erzielen, weder technisch oder gar funktional vorgegeben noch ist sie in ihrer schöpferischen Leistung mit derjenigen der Merkmalklötze vergleichbar.

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 210/86

    "Kopierwerk"; Ansprüche der GEMA gegenüber dem Betreiber eines Kopierwerks

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06
    Er besteht aber im Hinblick auf alle Ansprüche auf der Grundlage von Treu und Glauben (st. Rspr., vgl. BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung II; BGH, GRUR 1988, 604, 605 - Kopierwerk).

    Der Anspruch setzt auf der Seite des Verletzten voraus, dass dieser in entschuldbarer Weise über das Bestehen (so ausdrücklich BGH, GRUR 1988, 604, 605 - Kopierwerk) oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchführung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag.

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06
    Die Vernichtung kann auch in der Form verlangt werden, dass rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke an einen zur Vernichtung bereiten Gerichtsvollzieher herauszugeben sind (BGH GRUR 2003, 228 - P-Vermerk).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06
    Insbesondere die Pflicht zur Belegvorlage ist von dem Anspruch umfasst (vgl. BGH, GRUR 2002, 709, 712 - Entfernung der Herstellernummer III).
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06
    Er besteht aber im Hinblick auf alle Ansprüche auf der Grundlage von Treu und Glauben (st. Rspr., vgl. BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung II; BGH, GRUR 1988, 604, 605 - Kopierwerk).
  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 15, 356, 358; NJW 1981, 2579, 2580) ist in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung ein auf einem Unterlassungsanspruch beruhendes Verbot zum Gegenstand hatte, dem Verfügungsbeklagten durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen, wenn er ohnehin materiellrechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen.
  • BGH, 28.11.1980 - I ZR 182/78

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruch aus § 945 Zivilprozessordnung (ZPO) -

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 15, 356, 358; NJW 1981, 2579, 2580) ist in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung ein auf einem Unterlassungsanspruch beruhendes Verbot zum Gegenstand hatte, dem Verfügungsbeklagten durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen, wenn er ohnehin materiellrechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen.
  • AG Hamburg, 22.09.1988 - 206 C 1226/88
    Auszug aus LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06
    Ein Schaden i.S.d. § 945 ZPO ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn und soweit der Schuldner materiell-rechtlich ohnehin zur Unterlassung verpflichtet war (BGH, NJW 1994, 2767; NJW 1990, 125 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08

    Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts an Lernspielen bestehend aus

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.12.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 483/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungstenor zu Ziffer I. des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefasst wird:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 03.12.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 28 O 483/06 - 1. die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht