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LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21
- OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 18/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Karlsruhe, 25.10.2001 - 5 O 186/01
Kein Verfügungsgrund bei nur einmaliger Zusendung von Werbe-Email
Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21
Die Kammer bleibt nach nochmaliger kritischer Überprüfung und in Kenntnis der ebenfalls vertretenen Gegenauffassung bei ihrer im Hinweisbeschluss vom 9.3.2021 zum Ausdruck gebrachten Auffassung, wonach eine Beeinträchtigung nicht dargetan ist, die eine einstweilige Verfügung als zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheinen lässt (so für den Fall der einmaligen Übersendung einer Werbe-E-Mail auch LG Karlsruhe, Urt. v. 25.10.2001 - 5 O 186/01; a.A. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 5.1.2006 - 312 T 1/06, OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2004 - 6 W 127/04). - OLG Köln, 23.12.2004 - 6 W 127/04
Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21
Die Kammer bleibt nach nochmaliger kritischer Überprüfung und in Kenntnis der ebenfalls vertretenen Gegenauffassung bei ihrer im Hinweisbeschluss vom 9.3.2021 zum Ausdruck gebrachten Auffassung, wonach eine Beeinträchtigung nicht dargetan ist, die eine einstweilige Verfügung als zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheinen lässt (…so für den Fall der einmaligen Übersendung einer Werbe-E-Mail auch LG Karlsruhe, Urt. v. 25.10.2001 - 5 O 186/01; a.A. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 5.1.2006 - 312 T 1/06, OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2004 - 6 W 127/04). - LG Hamburg, 05.01.2006 - 312 T 1/06
Wettbewerbsverstoß: Einstweiliger Rechtsschutz gegen unverlangte Werbe-E-Mails …
Auszug aus LG Köln, 16.03.2021 - 28 O 84/21
Die Kammer bleibt nach nochmaliger kritischer Überprüfung und in Kenntnis der ebenfalls vertretenen Gegenauffassung bei ihrer im Hinweisbeschluss vom 9.3.2021 zum Ausdruck gebrachten Auffassung, wonach eine Beeinträchtigung nicht dargetan ist, die eine einstweilige Verfügung als zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheinen lässt (…so für den Fall der einmaligen Übersendung einer Werbe-E-Mail auch LG Karlsruhe, Urt. v. 25.10.2001 - 5 O 186/01; a.A. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 5.1.2006 - 312 T 1/06, OLG Köln, Beschl. v. 23.12.2004 - 6 W 127/04).
- OLG Köln, 12.04.2021 - 15 W 18/21
Unterlassungsanspruch gegen eine Werbe-E-Mail
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 16.3.2021 ( 28 O 84/21) abgeändert und im Wege der einstweiligen Verfügung Folgendes angeordnet:.