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   LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11   

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https://dejure.org/2011,23057
LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11 (https://dejure.org/2011,23057)
LG Köln, Entscheidung vom 22.06.2011 - 28 O 951/11 (https://dejure.org/2011,23057)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 28 O 951/11 (https://dejure.org/2011,23057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichungen von privaten Informationen über das Sexleben bestimmter Personen aus einer Ermittlungsakte bzgl. des Verdachts einer Vergewaltigung sind nicht zulässig; Zulässigkeit der Veröffentlichung von privaten Informationen über das Sexleben bestimmter Personen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichungen von privaten Informationen über das Sexleben bestimmter Personen aus einer Ermittlungsakte bzgl. des Verdachts einer Vergewaltigung sind nicht zulässig; Zulässigkeit der Veröffentlichung von privaten Informationen über das Sexleben bestimmter Personen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
    Ist eine Information der Intimsphäre zuzuordnen, genießt diese wegen ihrer Nähe zur Menschenwürde grundsätzlich absoluten Schutz vor den Einblicken der Öffentlichkeit (BVerfG NJW 2000, 2189; NJW 2009, 3357, 3359 - Fußballspieler).

    Die Frage, ob ein Vorgang dem Kernbereich der Entfaltung der Persönlichkeit zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakter hat und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG NJW 2009, 3357, 359).

    Auch die weiteren Umstände der Tat, insbesondere die Beziehung des Täters zu seinem Opfer, zählen dann nicht zu seiner absolut geschützten Intimsphäre (BVerfG NJW 2009, 3357, 3359).

    Alle diejenigen sexuellen Praktiken, die zwischen den Partner einvernehmlich praktiziert worden sind, und die daher nicht Gegenstand der Tat selbst geworden sind, bleiben den Einblicken der Öffentlichkeit verborgen (vgl. BVerfG NJW 2009, 3357).

  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
    Die Annahme lediglich einer gebührenrechtlichen Angelegenheit ist bei gleichartigen Print- und Onlineveröffentlichungen begründet, wobei grundsätzlich unerheblich ist, ob auf Kläger- oder Beklagtenseite mehrere Rechtspersönlichkeiten betroffen sind (BGH NJW 2011, 155).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
    Die Berichterstattung der Beklagten berücksichtigt insoweit nicht, dass eine Berichterstattung aufgrund des gegen den Kläger erhobenen Tatvorwurfs nicht weiter gehen darf, als dies für eine angemessene Befriedigung des Informationsinteresses erfordert ist (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226, 1230 - Lebach I).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
    Die Privatsphäre erfasst sachlich alle Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, wie etwa Auseinandersetzungen mit sich selbst, vertrauliche Kommunikation unter Eheleuten oder aber der Bereich der geschlechtlichen Begegnung zwischen Menschen (BVerfG AWJ 2000, 1051, 1022 [richtig: NJW 2000, 1021, 1022 - d. Red.] - Caroline von Monaco).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
    Die Information über das Geschehen ist Voraussetzung einer Kontrolle in Verfolgung dieses Zwecks (BVerfG NJW 2001, 1633, 1635).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt.
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
    Etwas anderes mag im Rahmen der Abwägung allenfalls gelten, wenn eine bestimmte Information bereits durch eine Vielzahl anderer Medien berichtet worden ist und diese dadurch der breiten Öffentlichkeit bekannt war (BVerfG NJW-RR 2010, 1195, 1196 [Tz. 33]).
  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Schutz der Intim- und Privatsphäre

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
    Ist eine Information der Intimsphäre zuzuordnen, genießt diese wegen ihrer Nähe zur Menschenwürde grundsätzlich absoluten Schutz vor den Einblicken der Öffentlichkeit (BVerfG NJW 2000, 2189; NJW 2009, 3357, 3359 - Fußballspieler).
  • LG Köln, 22.12.2021 - 28 O 361/21
    Die im Widerspruchsverfahren erneut thematisierte Argumentation der Verfügungsbeklagten, dass nur ein bestimmtes Beziehungsverhalten des Verfügungsklägers beschrieben werde und es - anders im Fall 28 O 951/11 - gerade nicht um die detaillierte Schilderung eines konkreten sexuellen Vorgangs oder eine szenische Darstellung der Vornahme konkreter sexueller Handlungen gehe, verfängt aus Sicht der Kammer weiterhin nicht.
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