Rechtsprechung
LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger Veröffentlichung von Informationen über das Sexualleben der Betroffenen nicht zulässig; Zulässigkeit der Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess bei gleichzeitiger Veröffentlichung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger Veröffentlichung von Informationen über das Sexualleben der Betroffenen nicht zulässig; Zulässigkeit der Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess bei gleichzeitiger Veröffentlichung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
- BGH, 24.06.2013 - VI ZR 93/12
Wird zitiert von ... (4)
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.6.2011 (Az. 28 O 956/10, Anlage K 23), das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 123/11, Anlage K 24) und den Beschluss des BGH vom 24.6.2013 (Az. VI ZR 93/12, Anlage K 25) Bezug genommen. - OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 956/10 - wird zurückgewiesen. - OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits zwischen den Parteien (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11). - OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der C GmbH & Co. KG (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).