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   BPatG, 01.07.2009 - 28 W (pat) 41/09   

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https://dejure.org/2009,24610
BPatG, 01.07.2009 - 28 W (pat) 41/09 (https://dejure.org/2009,24610)
BPatG, Entscheidung vom 01.07.2009 - 28 W (pat) 41/09 (https://dejure.org/2009,24610)
BPatG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 28 W (pat) 41/09 (https://dejure.org/2009,24610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Typenbezeichnung "Tourer" im Hinblick auf das Vorliegen eines ungerechtfertigten wettbewerbsschädigenden Monopols; Der Begriff "Tourer" als eine im Inland gebräuchliche und verständliche Sachbezeichnung für einen bestimmten Fahrradtyp

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 01.07.2009 - 28 W (pat) 41/09
    Dies verdeutlicht auch, dass die Schutzfähigkeit einer Marke keineswegs "großzügig" beurteilt werden kann, sondern eine strenge und umfassende Prüfung im Eintragungsverfahren unerlässlich ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

    Aus diesem Grund werden ihr die angesprochenen Verkehrskreise einen ausschließlich sachbezogenen Inhalt zuordnen, so dass die betriebskennzeichnende Herkunftsfunktion bei der angemeldeten Marke gerade nicht im Vordergrund steht, wie dies aber zwingend erforderlich wäre (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 35 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 01.07.2009 - 28 W (pat) 41/09
    Die Eintragung einer solchen Typenbezeichnung zugunsten eines einzelnen Wettbewerbers wäre als ungerechtfertigtes wettbewerbsschädigendes Monopol zu werten, das der Gewährleistung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs zuwiderlaufen würde (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 01.07.2009 - 28 W (pat) 41/09
    Um dem gerecht zu werden, müssen die absoluten Schutzhindernisse in der markenrechtlichen Prüfung stets unter Berücksichtigung des ihnen jeweils konkret zugrunde liegenden Allgemeininteresses ausgelegt werden, um so das angestrebte Maß an Chancengleichheit aller Mitbewerber am Markt zu gewährleisten und negative Auswirkungen von Markeneintragungen auf den freien Wettbewerb zu vermeiden (EuGH GRUR 2004, 943 Rdn. 26 -SAT.2).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 01.07.2009 - 28 W (pat) 41/09
    Nach dieser Norm sind also alle Zeichen und Angaben von der Eintragung ausgeschlossen, die dazu dienen können, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben, unabhängig davon, ob sie bereits lexikalisch belegbar sind oder nicht (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 -BIOMILD; BGH GRUR 2000, 211, 212 -FÜNFER; sowie Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 260 m. w. N.).
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