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BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 9/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 9/08
Zwar ist ein solcher Nachweis für eine Zurückweisung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 9/08
Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die konkrete Eignung einer Marke, von den angesprochenen Verkehrskreisen als betrieblicher Herkunftshinweis für die von ihr erfassten Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (stRspr., BGH, GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 9/08
Bei der Ermittlung solcher Anhaltspunkte ist ausschließlich auf die mit der Anmeldung konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen abzustellen und zu prüfen, ob die angemeldete Marke im Hinblick auf diese Waren oder Dienstleistungen eine eindeutige, unmittelbar sachbezogene Aussage vermittelt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 676, Rdn. 55 f. - Postkantoor).