Rechtsprechung
| EuGH, 10.11.1971 - 28/71 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Höhn / Caisse d'assurance vieillesse de Strasbourg
VERORDNUNG NR . 3 DES RATES, ARTIKEL 27
1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ALTERSRENTEN - NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN - VERSCHIEDENARTIGE LEISTUNGEN - ERWERB DES HÖHERWERTIGEN ANSPRUCHS - ZUSAMMENRECHNUNG DER IN MEHREREN MITGLIEDSTAATEN ZURÜCKGELEGTEN VERSICHERUNGSZEITEN - EU-Kommission
Höhn / Caisse d'assurance vieillesse de Strasbourg
- Wolters Kluwer
Zusammenrechnung von nacheinander oder abwechselnd zurückgelegten Versicherungszeiten bei fehlendem Nachweis der für den Erwerb des höherwertigen Anspruchs erforderlichen Zeiten; Zugrundelegung der von dem Arbeitnehmer tatsächlich zurückgelegten Zeiten bei Berechnung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ALTERSRENTEN - NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN - VERSCHIEDENARTIGE LEISTUNGEN - ERWERB DES HÖHERWERTIGEN ANSPRUCHS - ZUSAMMENRECHNUNG DER IN MEHREREN MITGLIEDSTAATEN ZURÜCKGELEGTEN VERSICHERUNGSZEITEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zusammenrechnung von mehreren zurückgelegten Versicherungszeiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1971 - 26/71
Heinrich Gross gegen Caisse régionale d'assurance vieillesse des travailleurs …
Die Kläger des Ausgangsverfahrens (Rechtssachen 26/71, 27/71 und 28/71) sind alle drei deutsche Staatsangehörige, die ihrer Erwerbstätigkeit zum Teil in Frankreich, zum Teil in Deutschland nachgegangen sind.Im vorliegenden Fall haben zwar anscheinend alle Betroffenen vom 65. Lebensjahr an Anspruch auf eine Leistung aus der Altersversicherung nach den deutschen Rechtsvorschriften, doch geht aus den Feststellungen der französischen Richter hervor, daß die Herren Gross (Rechtssache 26/71) und Höhn (Rechtssache 28/71) in Frankreich ohne Zusammenrechnung nur die Rente nach Artikel L 336 verfangen können, während Herr Keller (Rechtssache 27/71) ohne Zusammenrechnung Anspruch auf die proportionale Rente des Artikels L 335 hat.
Dieser Umstand hat die Kommission offensichtlich sehr beeindruckt, sie schlägt Ihnen daher in den Rechtssachen 26 und 28/71 vor zu antworten, daß die anteilige Berechnung zu erfolgen hat, wenn für den Erwerb des Anspruchs auf die proportionale Rente die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten erforderlich ist, daß dagegen in der Rechtssache 27/71 zu einer anteiligen Berechnung der Leistung keine Veranlassung besteht, da hier der Anspruch auf die proportionale Rente ohne Zusammenrechnung entstanden ist.
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 10.04.1973 - I 28/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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