Rechtsprechung
| VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit einer Versetzung zum zentralen Personalüberhangmanagement; § 1 Abs. 2 Stellenpoolgesetz (StPG) als Rechtsgrundlage einer Versetzung zum Stellenpool; Einordnung der im StPG geregelten Versetzung zum Stellenpool als modifizierte Versetzung; Regelungen über ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
- OVG Berlin, 15.03.2005 - 4 B 8.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 8.05
- BVerwG, 28.02.2007 - 2 C 8.07
- BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- VG Berlin, 28.06.2004 - 61 A 8.04
Bei Versetzungen von Überhangkräften zum Stellenpool muss Personalrat des …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Der Beklagte habe ungeachtet der Regelung des § 1 Abs. 2 StPG keine direkte Verpflichtung zur Versetzung, vielmehr habe er (im Verfahren VG 61 A 8.04) selbst die Auffassung vertreten, dass im Einzelfall selbstverständlich das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses geprüft werde, was hier jedoch nicht erfolgt sei.Wegen der im Vergleich zu einer regulären Versetzung geringeren Betroffenheit der Beschäftigten der "aufnehmenden" Dienststelle (Eingliederung) durch die modifizierte Versetzung nach § 1 Abs. 2 StPG und des im Gesetz ausdrücklich hervorgehobenen Bezuges des Mitwirkungsrechts auf die Personalvertretung der "bisherigen" Dienststelle (§ 99 c Abs. 2 Satz 2 PersVG) bedurfte es einer Beteiligung jenes Personalrats nicht (vgl. hierzu im Einzelnen OVG Berlin, Beschluss vom 9. November 2004 -OVG PV 7.04 in Abgrenzung zu BVerwGE 96, 355ff; ebenso VG Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2004 - VG 61 A 8.04-).
- VG Berlin, 29.09.2004 - 5 A 210.04
Klage gegen Versetzung zum Stellenpool erfolglos
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Die hiervon abweichende, dem Urteil vom 29. September 2004 zum parallel gelagerten Verfahren VG 5 A 210.04 zugrunde gelegte Annahme einer im StPG geschaffenen atypischen, mit höherrangigem Recht vereinbaren Versetzungsregelung sei unzutreffend; diese Auffassung werde dort lediglich pauschal behauptet, sei widersprüchlich und beruhe auf einem Zirkelschluss.Wegen der Einzelheiten wird zunächst Bezug genommen auf die diesbezüglichen, den Beteiligten im Volltext bekannten Gründe des Urteils der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. September 2004 (VG 5 A 210.04), welche die erkennende Kammer sich auch unter Würdigung der vom Kläger vorliegend geltend gemachten Einwände zueigen macht.
- BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92
Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Wegen der im Vergleich zu einer regulären Versetzung geringeren Betroffenheit der Beschäftigten der "aufnehmenden" Dienststelle (Eingliederung) durch die modifizierte Versetzung nach § 1 Abs. 2 StPG und des im Gesetz ausdrücklich hervorgehobenen Bezuges des Mitwirkungsrechts auf die Personalvertretung der "bisherigen" Dienststelle (§ 99 c Abs. 2 Satz 2 PersVG) bedurfte es einer Beteiligung jenes Personalrats nicht (vgl. hierzu im Einzelnen OVG Berlin, Beschluss vom 9. November 2004 -OVG PV 7.04 in Abgrenzung zu BVerwGE 96, 355ff; ebenso VG Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2004 - VG 61 A 8.04-).
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Die Bewertung, was "im berechtigten betrieblichen Interesse liegt", ist im vorliegenden Zusammenhang der Dienstvereinbarung (VBSV) Ausdruck des nur begrenzter gerichtlicher Überprüfung unterliegenden Organisations- und Auswahlermessens des Dienstherrn und unterliegt daher hier einem gerichtlich nicht voll überprüfbaren Beurteilungs-/Ermessensspielraum des Dienstherrn (vgl. zur Auslegung vergleichbarer Begriffe in gesetzlichen Vorschriften u.a. BVerwG U. v. 29. April 2004 - 2 C 21.03 - ZBR 2004, 393 und v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 - Buchh 232 § 8 BBG Nr. 55 betr. - BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92
Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Im Falle von Versetzungen ist der Personalrat auch über die vorangehende Personalauswahl (hier: Zuordnung zum Personalüberhang) zu informieren; er kann auch die Vorlage von Unterlagen verlangen, in denen Erkenntnisse über die hierbei abgewogenen Gesichtspunkte zusammengestellt sind, wenn ihm diese Informationen sonst nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, B. v. 26.1.1994 -6 P 21.92 - BVerwGE 95, 73ff [BVerwG 26.01.1994 - 6 P 21/92], zitiert nach juris). - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Beurteilungsspielraum bei Eignungseinschätzung sowie zur Auslegung von Verwaltungsvorschriften U v. 19. September 2000 - 1 C 19.99 -BVerwGE 112, 63). - BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02
Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Die Bewertung, was "im berechtigten betrieblichen Interesse liegt", ist im vorliegenden Zusammenhang der Dienstvereinbarung (VBSV) Ausdruck des nur begrenzter gerichtlicher Überprüfung unterliegenden Organisations- und Auswahlermessens des Dienstherrn und unterliegt daher hier einem gerichtlich nicht voll überprüfbaren Beurteilungs-/Ermessensspielraum des Dienstherrn (vgl. zur Auslegung vergleichbarer Begriffe in gesetzlichen Vorschriften u.a. BVerwG U. v. 29. April 2004 - 2 C 21.03 - ZBR 2004, 393 und v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 - Buchh 232 § 8 BBG Nr. 55 betr. - BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission - …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Diese Regelung stellt sich als Ausgleich für das Fehlen eines förmlichen Beteiligungsverfahrens für die gesetzliche Aufwertung der Zuordnung zum Personalüberhang von einer vorbereitenden Maßnahme zu einer Vorentscheidung für eine als beteiligungsbedürftig eingestufte Personalmaßnahme (Versetzung zum Stellenpool) dar (vgl. hierzu BVerwG, B. v. 6.12.1978 -6 P 2/78- BVerwGE 57, 151ff [BVerwG 06.12.1978 - 6 P 2/78] [zitiert nach juris]). - OVG Berlin, 13.02.1998 - 60 PV 11.96
Anrechnung von Zeiten der Fortbildung auf Dienst-/ Arbeitszeit, insbesondere bei …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Die Vereinbarung betrifft Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit der Personalvertretung gehören und durfte daher - anders als nach den insoweit engeren Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 BPersVG - für den Dienstbereich der Geltung des Berliner Personalvertretungsgesetzes wirksam getroffen werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 13. Februar 1998 - 60 PV 11.96 -, PersR 1998, 476). - BVerwG, 08.07.1983 - 6 P 1.81
Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung für das Bundesbahn-Sozialwerk - …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 169.04
Bei der VBSV 2000 handelt es sich zumindest in Bezug auf die in Abschnitt II zwischen dem Senat von Berlin, vertreten durch den Senator für Inneres und dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin getroffene Vereinbarung über den Umgang mit der Personalüberhangsituation zur Beschäftigungssicherung um eine rechtswirksame Dienstvereinbarung im Sinne von § 74 PersVG Bin, die eine Gestaltung der Beteiligungsrechte der betroffenen Personalvertretungen darstellt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss v. 8. Juli 1983 - 6 P 1.81 -, PersV 1985, 65 f.).
- VG Berlin, 30.04.2009 - 28 L 69.09
Versetzung zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) - Vereinbarkeit …
7 1. Soweit die Kammer in früheren Entscheidungen (etwa Urteil vom 15. März 2005 - VG 28 A 169.04 -) sowie im Anschluss an die bestätigende Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2006 - OVG 4 B 8.04 -, zitiert nach juris) davon ausgegangen ist, dass die Vorschriften über die Versetzung zum Stellenpool aufgrund des Gesetzes zur Errichtung eines Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpool) vom 9. Dezember 2003 (GVBl. S. 589) - Stellenpoolgesetz/ StPG - mit höherrangigem Recht vereinbar sind, wird an dieser Auffassung nicht mehr vorbehaltlos festgehalten.
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Rechtsprechung
| VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 100.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit einer Versetzung zum zentralen Personalüberhangmanagement; Abschluss einer "Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung 2000"; Berücksichtigung der gesetzgeberisch mit Versetzungen zu einem Stellenpool verfolgten Zielsetzung; Wegfall des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de
, S. 55 (Kurzinformation)
Weitere Klagen gegen Versetzung zum Stellenpool erfolglos
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 100.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 10.05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission - …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 100.04
Diese Regelung stellt sich als Ausgleich für das Fehlen eines förmlichen Beteiligungsverfahrens für die gesetzliche Aufwertung der Zuordnung zum Personalüberhang von einer vorbereitenden Maßnahme zu einer Vorentscheidung für eine als beteiligungsbedürftig eingestufte Personalmaßnahme (Versetzung zum Stellenpool) dar (vgl. hierzu BVerwG, B. v. 6.12.1978 -6 P 2/78 - BVerwGE 57, 151ff [BVerwG 06.12.1978 - 6 P 2/78] [zitiert nach Juris]). - BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92
Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 100.04
Wegen der im Vergleich zu einer regulären Versetzung geringeren Betroffenheit der Beschäftigten der "aufnehmenden" Dienststelle (Eingliederung) durch die modifizierte Versetzung nach § 1 Abs. 2 StPG und des im Gesetz ausdrücklich hervor gehobenen Bezuges des Mitwirkungsrechts auf die Personalvertretung der "bisherigen" Dienststelle ( § 99 c Abs. 2 Satz 2 PersVG) bedurfte es einer zusätzlichen Beteiligung jenes Personalrats nicht (vgl. hierzu im Einzelnen OVG Berlin, Beschluss vom 9. November 2004 -OVG PV 7.04 in Abgrenzung zu BVerwGE 96, 355ff; ebenso VG Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2004 - VG 61 A 8.04-). - VG Berlin, 29.09.2004 - 5 A 210.04
Klage gegen Versetzung zum Stellenpool erfolglos
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 100.04
Wegen der Einzelheiten wird zunächst Bezug genommen auf die diesbezüglichen, den Beteiligten im Voll text bekannten Gründe des Urteils der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. September 2004 (VG 5 A 210.04), welche die erkennende Kammer sich auch unter Würdigung der von der Klägerin vorliegend geltend gemachten Einwände zueigen macht.
- OVG Berlin, 13.02.1998 - 60 PV 11.96
Anrechnung von Zeiten der Fortbildung auf Dienst-/ Arbeitszeit, insbesondere bei …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 100.04
Die Vereinbarung betrifft Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit der Personalvertretung gehören und durfte daher - anders als nach den insoweit engeren Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 Satz 1 BPersVG - für den Dienstbereich der Geltung des Berliner Personalvertretungsgesetzes wirksam getroffen werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 13. Februar 1998 -60 PV 11.96 -, PersR 1998, 476). - VG Berlin, 28.06.2004 - 61 A 8.04
Bei Versetzungen von Überhangkräften zum Stellenpool muss Personalrat des …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 100.04
Wegen der im Vergleich zu einer regulären Versetzung geringeren Betroffenheit der Beschäftigten der "aufnehmenden" Dienststelle (Eingliederung) durch die modifizierte Versetzung nach § 1 Abs. 2 StPG und des im Gesetz ausdrücklich hervor gehobenen Bezuges des Mitwirkungsrechts auf die Personalvertretung der "bisherigen" Dienststelle ( § 99 c Abs. 2 Satz 2 PersVG) bedurfte es einer zusätzlichen Beteiligung jenes Personalrats nicht (vgl. hierzu im Einzelnen OVG Berlin, Beschluss vom 9. November 2004 -OVG PV 7.04 in Abgrenzung zu BVerwGE 96, 355ff; ebenso VG Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2004 - VG 61 A 8.04-). - BVerwG, 08.07.1983 - 6 P 1.81
Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung für das Bundesbahn-Sozialwerk - …
Auszug aus VG Berlin, 15.03.2005 - 28 A 100.04
Bei der VBSV 2000 handelt es sich zumindest in Bezug auf die in Abschnitt II zwischen dem Senat von Berlin, vertreten durch den Senator für Inneres und dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin getroffene Vereinbarungüber den Umgang mit der Personalüberhangsituation zur Beschäftigungssicherung um eine rechtswirksame Dienstvereinbarung im Sinne von § 74 PersVG Bin, die eine Gestaltung der Beteiligungsrechte der betroffenen Personalvertretungen darstellt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss v. 8. Juli 1983 - 6 P 1.81 -, PersV 1985, 65 f.).
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