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Rechtsprechung
   VG Berlin, 04.02.1998 - 28 A 262.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,23528
VG Berlin, 04.02.1998 - 28 A 262.96 (https://dejure.org/1998,23528)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.02.1998 - 28 A 262.96 (https://dejure.org/1998,23528)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 28 A 262.96 (https://dejure.org/1998,23528)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ortzuschlag der Stufe 2 für einen geschiedenen Beamten; Unterhaltsverpflichtung eines Beamten gegenüber Ehefrau; Beamtenrechtliche Alimentationspflicht; Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit der Ehefrau durch Beamten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 04.07.2013 - 3 ZB 09.1511

    Bezug von Kinderanteilen im Familienzuschlag; Notwendige Angaben; …

    Rn. 6 Der geschiedene Beamte, der die Zahlung des Familienzuschlags beansprucht, hat im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht die für eine Entscheidung über den Antrag notwendigen tatsächlichen Angaben zu machen (…vgl. zum Nachweis der Unterhaltsverpflichtung (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG) für den Familienzuschlag Stufe 1 OVG Lüneburg v. 23.8.2012 - 5 LA 240/10 - juris Rn. 9;… VG Frankfurt v. 5.9.2005 - 9 E 1125/05 - juris Rn. 19 ff.;… VG Hamburg v. 16.11.1999 - 15 VG 3021/97 - juris Rn. 16; VG Berlin v. 4.2.1998 - 28 A 262.96 - juris Rn. 17).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn hat keinen Einfluss auf die Darlegungslast (vgl. VG Berlin v. 4.2.1998 a.a.O.).

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