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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 11.02.2008 - 28 C 11228/07   

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https://dejure.org/2008,25549
AG Düsseldorf, 11.02.2008 - 28 C 11228/07 (https://dejure.org/2008,25549)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2008 - 28 C 11228/07 (https://dejure.org/2008,25549)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 28 C 11228/07 (https://dejure.org/2008,25549)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 151/95

    Drittwiderspruchsrecht bei Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des …

    Auszug aus AG Düsseldorf, 11.02.2008 - 28 C 11228/07
    Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass ein Treuhandverhältnis, aufgrund dessen das Guthaben dem Vermögen des Dritten zuzurechnen ist, grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Einzahlungen auf ein ausschließlich zur Verwaltung von Fremdgeldern eingerichtetes und benutztes Sonderkonto erfolgt sind (BGH Urteil vom 08.02.1996, IX ZR 151/95; AG Bad Iburg Urteil vom 23.05.2006, 4c C 419/06).
  • EuGH, 14.02.2008 - C-419/06

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus AG Düsseldorf, 11.02.2008 - 28 C 11228/07
    Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass ein Treuhandverhältnis, aufgrund dessen das Guthaben dem Vermögen des Dritten zuzurechnen ist, grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Einzahlungen auf ein ausschließlich zur Verwaltung von Fremdgeldern eingerichtetes und benutztes Sonderkonto erfolgt sind (BGH Urteil vom 08.02.1996, IX ZR 151/95; AG Bad Iburg Urteil vom 23.05.2006, 4c C 419/06).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 632/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von …

    Ein Treuhandverhältnis, aufgrund dessen das Guthaben dem Vermögen des Auftraggebers zuzurechnen ist, kommt grundsätzlich allerdings nur dann in Betracht, wenn die Einzahlungen auf ein ausschließlich zur Verwaltung von Fremdgeldern eingerichtetes und benutztes Sonderkonto erfolgt sind (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.1996 - IX ZR 151/95, NJW 1996, 1543; AG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2008 -28 C 11228/07, juris).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 634/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von …

    Ein Treuhandverhältnis, aufgrund dessen das Guthaben dem Vermögen des Auftraggebers zuzurechnen ist, kommt grundsätzlich allerdings nur dann in Betracht, wenn die Einzahlungen auf ein ausschließlich zur Verwaltung von Fremdgeldern eingerichtetes und benutztes Sonderkonto erfolgt sind (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.1996 - IX ZR 151/95, NJW 1996, 1543; AG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2008 -28 C 11228/07, juris).
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